Rechtsdienst der Lebenshilfe
© Lebenshilfe/David Maurer
Rechtsdienst
Publikation der BVLH #Rechtsdienst

Rechtsdienst der Lebenshilfe – Behindertenpolitische Fachzeitschrift

Der Rechtsdienst der Lebenshilfe ist eine wertvolle sozial- und behindertenpolitische Informationsquelle für Jurist*innen, Mitarbeiter*innen in Behörden und Gerichten, Angehörige und beratende Mitarbeiter*innen in Behindertenorganisationen und -einrichtungen sowie in Sozial- und Wohlfahrtsverbänden.

Über den Rechtsdienst der Lebenshilfe

Das Rechtsdienst-Logo.

Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe publizierte Zeitschrift Rechtsdienst der Lebenshilfe informiert regelmäßig über

  • Behindertenpolitische Entwicklungen
  • Reformen in der Sozialgesetzgebung
  • Aktuelle Rechtsprechung, die behinderte Menschen und ihre Angehörigen betrifft

Die Fachzeitschrift genießt dabei große Anerkennung bei Mitgliedern der Lebenshilfe sowie anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, aber auch bei:

  • Gerichten
  • Sozialbehörden und Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie
  • Jurist*innen bzw. Anwält*innen

Themen des Rechtsdienstes

Jährlich werden mehr als einhundert Entscheidungen der Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichte aller Instanzen sowie des Bundesverfassungsgerichts für die Leserschaft verständlich aufbereitet. Fast alle Besprechungen von Gerichtsentscheidungen enthalten einen Praxishinweis oder eine Kommentierung ihrer Bedeutung​ für Menschen mit Behinderung bzw. für die Behindertenhilfe.

Im Vordergrund stehen die Themenfelder:

  • Recht der Eingliederungshilfe
  • Sozialhilferecht, u. a. Grundsicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Betreuungsrecht
  • Heimrecht
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Nachteilsausgleiche

Angebote des Rechtsdienstes

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Einzelheft

  • 13 €, zzgl. Versandkosten
  • 9,50 € für Mitglieder der Lebenshilfe, zzgl. Versandkosten

Jahresabonnement 

  • 47 €, Versandkosten sind inklusive
  • 37 € für Mitglieder der Lebenshilfe, Versandkosten sind inklusive

Bedingungen zum Abonnement des Rechtsdienstes der Lebenshilfe:

  • Das Abonnement erstreckt sich über mindestens 4 Ausgaben.
  • Die Kündigung ist bis 1 Monat vor Jahresende möglich.
  • Bei einer Online-Bestellung können Sie Ihr Abonnement ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen stornieren.

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