Welches Geld bekomme ich, wenn ich in einer Werkstatt (WfbM) beschäftigt bin?
Wie viel Geld bekommen Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind? Und woher kommt das Geld? Die Lebenshilfe möchte über die Einkommenssituation von Menschen mit Behinderung in Werkstätten informieren.
Arbeit in Werkstätten (WfbM): Ein freiwilliges Beschäftigungsangebot

Wichtig: Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis. Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist kein herkömmlicher Betrieb. Hier werden Menschen beschäftigt, für die der allgemeine Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist. Menschen sollen auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Diese rehabilitative Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist mit weniger Pflichten für die Beschäftigten verbunden. Deswegen gibt es in Werkstätten keinen Mindestlohn. Dieses Angebot zur beruflichen Teilhabe ist freiwillig.
Damit Beschäftigte zum Beispiel Wohnung, Essen, Kleidung und andere Sachen bezahlen können, bekommen sie Geld. Ein Teil wird von der Werkstatt gezahlt. Viele Menschen bekommen aber zusätzlich Grundsicherung vom Amt oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Außerdem werden ihre Renten- und Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Übersicht: Welches Geld bekommen Menschen, die in einer Werkstatt (WfbM) beschäftigt sind?
Was ist das Werkstatt-Entgelt?
Alle Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt bekommen ein Entgelt. Das Werkstatt-Entgelt besteht aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag. So steht es in § 221 Abs. 2 SGB IX. Außerdem bekommen viele Beschäftigte im Arbeitsbereich zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld.
- Grundbetrag: Der Grundbetrag muss seit Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 mindestens 109 Euro monatlich betragen. Jede Person im Arbeitsbereich einer Werkstatt bekommt den gleichen Grundbetrag. Das Wort "mindestens" bringt zum Ausdruck, dass in einer wirtschaftlich leistungsfähigen Werkstatt auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden kann. Ab 01. Januar 2023 ist der Betrag von 126 Euro monatlich zu zahlen, der auch für das Ausbildungsgeld nach § 125 SGB III gilt.
- Der Grundbetrag entspricht spätestens ab Januar 2023 dem im Berufsbildungsbereich bezahlten Ausbildungsgeld. Die Höhe des Ausbildungsgelds ist in § 125 SGB III geregelt.
- Im Unterschied zum Ausbildungsgeld muss der Grundbetrag aus dem Arbeitsergebnis gezahlt werden, das eine Werkstatt erwirtschaftet.
- Steigerungsbetrag: Der Steigerungsbetrag für Werkstattbeschäftigte ist unterschiedlich hoch. Er bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung.
- Arbeitsförderungsgeld: Das Arbeitsförderungsgeld heißt kurz auch: AFöG. Viele Beschäftigte bekommen im Arbeitsbereich ein zusätzliches Arbeitsförderungsgeld von derzeit 52 Euro monatlich. Das Arbeitsförderungsgeld ist in § 59 SGB IX geregelt.
Was wird in der Werkstatt noch bezahlt?
- Fahrtkosten: Die Fahrtkosten zur Werkstatt bezahlt das Amt. Für den Fahrdienst müssen Werkstattbeschäftigte nicht bezahlen.
- Beiträge zur Sozialversicherung: Wenn man arbeitet, muss man Beiträge zur Sozialversicherung zahlen (also Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Die Sozialversicherung unterstützt Menschen in schwierigen Situationen, damit alle gut leben können. Zum Beispiel bekommen Menschen Geld aus der Kranken- oder Pflegeversicherung, wenn sie krank sind oder gepflegte werden müssen. Wer in der Werkstatt arbeitet, muss selbst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten übernimmt das Amt. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt muss jede Person von ihrem Gehalt Geld in die Sozialversicherung einzahlen.
Was ist die Grundsicherung?
Menschen mit Behinderung können Geld vom Sozialamt bekommen. Dieses Geld heißt auch: Grundsicherung. Grundsicherung ist Geld zum Leben. Dieses Geld gibt das Amt Menschen, die wenig Geld haben. Das Geld ist für Wohnung, Essen, Kleidung und andere wichtige Dinge. Grundsicherung bekommen Menschen zum Beispiel, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und in einer Werkstatt tätig sind.
Wie setzt sich die Grundsicherung zusammen?
Die Grundsicherung kann aus verschiedenen Geldbeträgen bestehen.
- Regelsatz: Der Regelsatz ist ein Geldbetrag. Das Geld ist zum Beispiel für Essen, Kleidung und Körperpflege. Der Regelsatz ist unterschiedlich hoch und hängt vom Bedarf des Menschen ab. Es gibt verschiedene Regelbedarfsstufen.
- Kosten für die Wohnung: Das Amt bezahlt die Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel auch die Heizung und das warme Wasser. Die Kosten für die Wohnung sind bei jeder Person unterschiedlich hoch.
- Mehrbedarf: Unter bestimmen Voraussetzungen können manche Menschen zusätzlich Geld bekommen. Das nennt man: Mehrbedarf. Der Mehrbedarf kann unterschiedlich sein und verschiedene Gründe haben. Manche Menschen brauchen zum Beispiel aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung. Dann bekommen sie mehr Geld.
Gibt es einen Anspruch auf Rente?
- Rentenanspruch: Nach 20 Jahren Tätigkeit in einer Werkstatt können Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Mit einer Erwerbsminderungsrente können Beschäftigte auch weiter in einer Werkstatt tätig sein (oder bei einem anderen Leistungsanbieter).
- Rentenanspruch aus Tätigkeit außerhalb der Werkstatt: Wenn eine in einer Werkstatt beschäftigte Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet hat, wurden möglicherweise dort Rentenansprüche erworben.
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Weitere Informationen über das Geld in Werkstätten
- Informationen der BAG WfbM Zur Entgelt- und Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten. Hier finden Sie außerdem ein hilfreiches Erklärvideo.
- Das BMAS zur Grundsicherung Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Deutsche Rentenversicherung Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es kostenlose Broschüren zum Thema Erwerbsminderungsrente, Informationen in Leichter Sprache und ein Service-Telefon. Hier können Sie sich zum Beispiel erkundigen, wo es eine Rentenberatungsstelle vor Ort gibt.
- Position der Lebenshilfe in Leichter Sprache Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit. Auch Menschen mit Beeinträchtigung sollen entscheiden können: wo und was sie arbeiten. Und sie müssen mit ihrer Arbeit genug Geld verdienen können.
- Position der Lebenshilfe in schwerer Sprache Die Lebenshilfe fordert eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist die langfristige Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und eine gerechte Entlohnung von Menschen mit Behinderung.
Wichtig: Die Informationen sollen einen allgemeinen Überblick bieten. Bitte beachten Sie: Jede Person in einer Werkstatt bekommt unterschiedlich viel Geld. Damit alle Informationen richtig sind, haben wir sie mehrmals sorgfältig geprüft. Aber manchmal passieren auch uns Fehler. Diese Übersicht ersetzt keine persönliche Beratung.