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Wörterbuch
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Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung


Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung gibt es seit
über 10 Jahren.
In der Verordnung stehen viele Regeln.
Die Regeln sind für Werkstätten für behinderte Menschen. Kurz: WfbM.
In der Verordnung steht:
In jeder Werkstatt muss es einen Werkstattrat geben!
Im Werkstattrat sind Beschäftigte der Werkstatt.
Der Rat wird von allen Beschäftigten gewählt.
Er hat viele Aufgaben.
Er setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein.
Er arbeitet mit der Werkstatt-Leitung zusammen.
So sollen alle in der Werkstatt mitwirken können.