Zum Jahreswechsel wird es für Menschen mit Behinderung viele Neuerungen geben. Wir haben zusammengefasst, welche Änderungen ab Januar des Jahres gelten.
Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss), die für Mieter und auch Eigentümer von Wohnraum in Betracht kommt. Mehr über das Wohngeld hier.
Die Familienkasse zahlt Eltern von Kindern mit Behinderung das Kindergeld über den 18. Geburtstag hinaus weiter. Die Voraussetzungen und alles Weitere hier.
Für Menschen mit Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus mitunter eine große Herausforderung dar. Wir erklären, was es zu beachten gibt.
Ein Heilmittel ist eine medizinische Leistung, die von einem Therapeuten persönlich erbracht wird. Ärzte können Heilmittel anhand eines Kataloges verordnen.
Das Steuerrecht sieht einige Steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung vor, z.B. den Behinderten-Pauschbetrag oder den Pflege-Pauschbetrag.
In einem Vertrag werden wichtige Punkte zum Wohnen geregelt. Manchmal handelt es sich um einen sogenannten Wohn- und Betreuungsvertrag (WBVG-Vertrag).
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden verschiedene Änderungen am SGB IX, am SGB XII und am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgenommen. Mehr hier.
Im Prinzip kann jeder Mitglied im Lebenshilfe-Verein werden und aktiv mitgestalten. Wir fördern ein Vereinsleben für Menschen mit Beeinträchtigung.