Vereins-Leben
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Leichte
Sprache

Menschen mit Beeinträchtigung machen mit im Lebenshilfe-Verein

Die Lebenshilfe will Inklusion.
Das heißt: Auch Menschen mit Beeinträchtigung machen mit.
Dabei gibt es einiges zu beachten.
Hier wird alles in einfacher Sprache erklärt.

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Versammlung"
© Reinhild Kassing

Menschen mit Beeinträchtigung machen mit:
Sie können Mitglied im Lebenshilfe-Verein sein.
Die Mitglieder treffen sich auf der
Mitglieder-Versammlung.
Dort können sie sagen,
was ihnen wichtig ist.
Und sie können auf der
Mitglieder-Versammlung abstimmen.
Eine Abstimmung ist zum Beispiel,
wenn die Mitglieder den Vorstand wählen.
Menschen mit Beeinträchtigung können auch im Vorstand mitmachen.
So gestalten sie die Lebenshilfe mit.
Das macht die Lebenshilfe besser.

Wie wird man Mitglied im Lebenshilfe-Verein?

  • Man macht einen Vertrag mit der Lebenshilfe.
  • Dafür muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Das gilt für alle Menschen.
Mit oder ohne Beeinträchtigung.

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Betreuer"
© Reinhild Kassing

Wer eine rechtliche Betreuung hat,
kann auch Mitglied sein.

Viele Menschen mit Beeinträchtigung brauchen Unterstützung.
Sie haben einen rechtlichen Betreuer.
Er hilft bei unterschiedlichen Aufgaben.   
Zum Beispiel:

  • Unterstützung bei Gesundheits-Fragen.
  • Hilfe bei Terminen beim Amt.

Nicht alle Aufgaben haben etwas
mit dem Verein zu tun.
Zum Beispiel die Aufgabe Gesundheit.
Dann kann der Mensch allein sagen:
Ich will Mitglied im Verein sein.
Der Mensch kann auch allein auf der Mitglieder-Versammlung abstimmen.

Manchmal hat der rechtliche Betreuer die Aufgabe:

  • Unterstützung beim Umgang mit Geld.
  • Unterstützung bei Mitgliedschaft im Verein.
  • Unterstützung bei Fragen zur Person.
  • Oder Unterstützung im Vereins-Vorstand.

Der Mensch kann dann mit Hilfe des Betreuers sagen:
Ich will Mitglied im Verein sein.
Der Mensch kann dann auch mit Hilfe des Betreuers
auf der Mitglieder-Versammlung abstimmen.

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Geld"
© Reinhild Kassing

Aber: Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
Wenn eine Person sehr viel Unterstützung beim Umgang mit Geld braucht.
Dann sagt das Gericht:
Die Person kann keinen Vertrag allein machen.
Denn ein Vertrag bedeutet meistens, dass man viel Geld zahlen muss.
Dann muss der Betreuer sagen: Ja, die Person darf den Vertrag machen.
Erst dann ist der Vertrag gültig.
In schwerer Sprache heißt das: Einwilligungs-Vorbehalt.

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Unterstützung Integration"
© Reinhild Kassing

Es gibt noch andere Einwilligungs-Vorbehalte:
Zum Beispiel für

  • Verein
  • Personen-Sorge
  • Vereins-Vorstand

Das bedeutet: Der Betreuer muss immer zustimmen, zum Beispiel:

  • Wenn der Mensch mit Beeinträchtigung Mitglied im Lebenshilfe-Verein werden möchte.
  • Wenn er in der Mitglieder-Versammlung abstimmen möchte.
  • Wenn er im Vorstand mitmachen möchte.

Menschen mit Beeinträchtigung können auch im Vorstand mitmachen

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Vertretung"
© Reinhild Kassing

Der Vorstand leitet den Verein.
Die Mitglieder wählen den Vorstand.
Jedes Mitglied kann in den Vorstand gewählt  werden.
Das Mitglied muss 18 Jahre sein.
Egal ob mit oder ohne Behinderung.

Der Vorstand muss viele Dinge entscheiden.
Deshalb treffen sich die Vorstands-Mitglieder.
Sie reden und stimmen darüber ab.

Wenn ein Vorstands-Mitglied einen Betreuer hat, kann der Betreuer bei vielen Aufgaben unterstützen.
Vor allem, wenn der Betreuer die Aufgabe hat:

  • Unterstützung beim Umgang mit Geld.
  • Unterstützung bei Mitgliedschaft im Verein.
  • Unterstützung bei Fragen zur Person.
  • Oder Unterstützung im Vereins-Vorstand.

Wenn ein Vorstands-Mitglied nicht alleine abstimmen kann, muss der Betreuer bei allen Treffen vom Vorstand dabei sein.
Bei einer Abstimmung muss der Betreuer auch „Ja“ sagen.

Film über Selbst-Vertretung im Vorstand von einem Verein

Menschen mit Beeinträchtigung können im Lebenshilfe-Verein mitmachen

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Satzung"
© Reinhild Kassing

Dazu werden Regeln aufgeschrieben.  
Das nennt man: Satzung.
Jeder Lebenshilfe-Verein hat eine Satzung.
Aber: Manchmal steht in der Satzung:

  • Menschen mit rechtlicher Betreuung dürfen nicht abstimmen.
  • Menschen mit rechtlicher Betreuung dürfen nicht gewählt werden.

Dann ist die Satzung alt.
Die Regeln müssen neu aufgeschrieben werden.
Denn: Menschen mit rechtlicher Betreuung dürfen abstimmen!
Und im Vorstand mitmachen!

Menschen mit Beeinträchtigung sind in den Lebenshilfe-Vereinen willkommen!
Sie sollen überall dabei sein.
Und sie sollen mitbestimmen.
Aber: Es muss noch viel getan werden.

Film über Selbst-Vertretung im Lebenshilfe Verein

Es muss noch viel getan werden!

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "Ja! Leichte Sprache""
© Reinhild Kassing

Dazu gibt es 3 Vorschläge:

1. Vorschlag: Es muss mehr Leichte Sprache geben!

  • Alle Unterlagen soll es in Leichter Sprache geben. Zum Beispiel:
    die Einladung,
    die Tagesordnung
    und Texte über wichtige Themen.
  • Bei einer Versammlung sollen alle in Leichter Sprache sprechen.

2. Vorschlag: Ein Beschluss soll immer mit großer Mehrheit gefasst werden. Das bedeutet:

Bei einer Mitglieder-Versammlung stimmen die Mitglieder ab.
Man sagt dazu: Ein Beschluss wird gefasst.
Einige Menschen mit Beeinträchtigung dürfen nicht alleine abstimmen.
Der Betreuer muss auch „Ja“ sagen.
Weil es den Einwilligungs-Vorbehalt gibt.
Wenn das Mitglied trotzdem alleine abstimmt, ist die Stimme nicht gültig.

Leichte-Sprache-Bild von Reinhild Kassing zum Begriff "abstimmen"
© Reinhild Kassing

Aber:
Der Beschluss kann trotzdem gefasst werden.
Wenn die meisten Mitglieder auch „Ja“ gesagt haben.
Ein Beispiel:
10 Mitglieder stimmen ab.
8 Mitglieder stimmen mit „Ja“ ab.
2 Mitglieder stimmen mit „Nein“ ab.
Eine von den 8 Stimmen ist ungültig.
Das Ergebnis ist:
Es gibt 7 gültige Ja-Stimmen.
Das ist die Mehrheit.
Und das bedeutet: Es ist egal, ob eine von den Stimmen nicht gültig ist.
Der Beschluss kann gefasst werden.

3. Vorschlag: Die Satzung vom Lebenshilfe-Verein muss geändert werden.

Das soll in jeder Satzung stehen:
Im Vorstand muss ein Mensch mit Beeinträchtigung mitmachen.
Es können aber auch 2 oder 3 Menschen sein.

Das alles macht Selbstvertretung stark!

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