Presse
05.02.2020 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe sieht weiter Selbstbestimmungsrecht von Intensivpflege-Patienten in Gefahr

Die Pflege von Menschen mit sehr schwerer Behinderung muss weiter zuhause möglich sein. Dafür soll niemand ins Pflegeheim umziehen müssen.

Berlin. Nach scharfer Kritik der Bundesvereinigung Lebenshilfe und vieler anderer Verbände hat Gesundheitsminister Jens Spahn seinen Entwurf für das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz nachgebessert. „Das ist ein Fortschritt, aber wir sind noch nicht zufrieden. Es besteht weiter die Gefahr, dass Menschen, die auf Intensivpflege angewiesen sind, aus ihrem vertrauten Zuhause in ein kostengünstigeres Pflegeheim umzuziehen müssen. Und das muss unbedingt verhindert werden“, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und ehemalige Gesundheitsministerin. Diese Forderung wird die Lebenshilfe auch in einem Fachgespräch am morgigen Donnerstag, 6. Februar, im Gesundheitsministerium vorbringen.

Seit September 2019 plant die Bundesregierung, die Intensivpflege neu zu regeln. Doch bereits der erste Entwurf des Gesundheitsministeriums stieß im Stellungnahme-Verfahren auf erheblichen Widerstand. Auch der zweite Entwurf wurde von der Lebenshilfe abgelehnt, denn nach der Überarbeitung war immer noch vorgesehen, dass Intensivpflegepatientinnen und -patienten nicht mehr wie bisher ohne weiteres zuhause versorgt werden können. Vielmehr sollten künftig die Krankenkassen und der Medizinische Dienst bestimmen, wo die Pflege stattfindet. Die Wünsche der Betroffenen sollten dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie angemessen sind.

Ulla Schmidt: „Für die Lebenshilfe war dies nicht hinnehmbar, weil dadurch das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht erheblich eingeschränkt wird.“ Der aktuelle Entwurf verzichtet nun auf die Prüfung der Angemessenheit. Allerdings dürfen die Krankenkassen den Wunsch nach einer häuslichen Versorgung weiterhin zurückweisen, wenn dort die Intensivpflege, etwa bei Beatmungspatienten, nicht dauerhaft sichergestellt werden kann. Ob dies der Fall ist, soll der Medizinische Dienst mindestens einmal jährlich durch persönliche Begutachtung prüfen. Für Betroffene heißt dies, dass sie mit häufigen Prüfungen rechnen und jedes Mal fürchten müssen, dass der Medizinische Dienst zu einem negativen Ergebnis kommt und den Umzug in ein Pflegeheim anordnet. Verweigern sich Patienten einer solchen Prüfung, kann die Leistung eingestellt werden und der Versicherte muss ebenso in ein Pflegeheim umziehen.

„Es ist wichtig, dass es zu keinen Missständen bei der Intensivpflege zuhause kommen darf. Aber diese Art der Kontrolle lehnen wir ab. So werden hilflose Menschen und ihre Angehörigen unnötig verängstigt“, betont Ulla Schmidt. Die Lebenshilfe fordert daher, die Prüfungen auf einmal jährlich zu beschränken, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf Missstände. Außerdem sollte der Gesetzgeber genau definieren, wann die Intensivpflege tatsächlich und dauerhaft sichergestellt ist, damit die Entscheidungen der Krankenkassen für Betroffene nachvollziehbar sind. Schließlich sollte geregelt werden, was passiert, wenn pflegerische Mängel vorliegen. In diesem Fall darf der Umzug in ein Pflegeheim nicht sofort zur Pflicht werden, sondern es muss zunächst die Möglichkeit bestehen, die Mängel zu beseitigen, wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht.

Stellungnahmen zur Intensivpflege


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