Presse
22.10.2019 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Kinderrechte ins Grundgesetz – damit alle gut aufwachsen

Gemeinsam mit 100 weiteren Verbänden fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass die in Deutschland seit 1992 gültige UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt wird.

© Lebenshilfe/David Maurer

Das Bündnis mit dem Namen „National Coalition Deutschland“ hat heute seinen neuen Bericht an die Vereinten Nationen veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass auch hierzulande zahlreiche Kinderrechte verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf Kinder und Jugendliche aus. Ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind immer noch nicht im Grundgesetz verankert.

„Die UN-Konvention muss endlich umgesetzt werden, um ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu sichern“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin. „Kinder mit Behinderung und ihre Familien müssen besonders vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Den Schutz des Grundgesetzes brauchen alle Kinder, daher müssen ihre Rechte dort festgeschrieben werden.“

Hier kommen Sie zum Bericht der National Coalition Deutschland.
Und hier direkt zum Kapitel über Kinder mit Behinderung.

Die Vereinten Nationen haben die Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren verabschiedet. Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert. Seitdem berichtet die Bundesregierung regelmäßig über die Umsetzung der Konvention, zuletzt am 4. April 2019. Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 101 Organisationen und Verbänden zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und berichten regelmäßig aus Sicht der Zivilgesellschaft über die Umsetzung der Konvention. Mehr unter www.netzwerk-kinderrechte.de, Kontakt: Judit Costa, Telefon: 030 657 769 33 E-Mail: judit.costa@netzwerk-kinderrechte.de

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