© Lebenshilfe / David Maurer
Stiftung und Erben

Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maß zu den Gesamteinnahmen der Lebenshilfe bei.

Mit einem Testament zu Gunsten der Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters können Sie dazu beitragen, dass die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig verbessert wird.

Das Einbringen einer Zustiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testamentes oder in einem Erbvertrag.

Es ist selbstverständlich auch möglich, zu Lebzeiten eine kleine Zustiftung an die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters zu geben, die dann durch eine testamentarische Verfügung aufgestockt wird. Sie tragen so über das eigene Leben hinaus aktiv dazu bei, dass Menschen mit geistiger Behinderung langfristig geholfen wird.

Die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters ist als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu.

Qualifizierte Fachleute sorgen dafür, dass ein Nachlass würdig und rechtlich versiert bearbeitet wird.

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an! 

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