© Lebenshilfe / David Maurer
Kurt-Schönbrunn-Stiftung

Der Wunsch von Herrn Kurt Schönbrunn war es, sein Vermögen so einzusetzen, dass es langfristig die Selbsthilfe von bedürftigen Menschen fördert.

Herr Schönbrunn hat deshalb die Errichtung einer unselbständigen Treuhandstiftung, der Kurt-Schönbrunn-Stiftung, testamentarisch verfügt und die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit der Errichtung und Verwaltung der Stiftung nach seinem Tod beauftragt.

 Bereits im Testament hat Herr Kurt Schönbrunn die zu fördernden, gemeinnützigen Organisationen bestimmt:

  1. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Marburg
  2. Lebenshilfe Stiftung Frankfurt, Frankfurt am Main
  3. Deutscher Hilfsverein für das Albert-Schweitzer-Spital-Lambarene e.V., Frankfurt am Main
  4. Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen „UNICEF“,
    Deutsches Komitee, Köln
  5. Hilfswerk „Brot für die Welt“, Stuttgart

Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens sollen diese Organisationen Bedürftigen – ob mit oder ohne Behinderung – Hilfe zur Selbsthilfe leisten und damit ihre Lebensbedingungen effektiv verbessern.

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.

Das Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Ehrenamtliche Kuratoriumsmitglieder der Kurt-Schönbrunn-Stiftung:

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust,  Berlin, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Günter Bausewein, Langenselbold

Andreas Lenzer, Gießen, Bereichsleiter Vermögensmanagement bei der Volksbank Mittelhessen eG

Hans Walter Putze, Gießen, Coach & Gelotologe

Ihre Ansprechpartnerin bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe

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