Sitz der UN
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Teilhabe und Inklusion
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UN-Behindertenrechte-Konvention in Deutschland

Seit 2009 gilt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die zweite Prüfung für Deutschland findet 2023 statt.

UN-Behindertenrechte-Konvention: Deutschland wird zum zweiten Mal geprüft

Seit 2009 gilt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Nun läuft das zweite Staatenprüfungsverfahren. Das bedeutet, der Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf überprüft die Einhaltung der UN-Konvention in Deutschland. Hierzu wurden der Bundesregierung von dem Vertragsausschuss Fragen gestellt. Diese Fragen hat Deutschland 2019 beantwortet:

Nun wird Deutschland im Sommer 2023 zur Prüfung in den Vertragsausschuss nach Genf geladen. Bis dahin will die Bundesregierung noch einen Aktualisierungsbericht und die Zivilgesellschaft einen Parallelbericht vorlegen. An dem Parallelbericht beteiligt sich auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Stimmen zur UN-BRK

Joachim Busch

Joachim Busch ist Mitglied im Rat behinderter Menschen der Lebenshilfe und war früher Mitglied im Bundesvorstand und für die Lebenshilfe im Inklusionsbeirat sowie Teilnehmer an den Delegationen bei der Staatenprüfung in Genf. 

Joachim Busch
© Lebenshilfe/ Hans D. Beyer

„Für mich ist Selbstbestimmung sehr wichtig. So lebe ich mein Leben: Ich bin in Lübeck bei der DLRG aktiv und habe mit meiner Lebensgefährtin einen Schrebergarten. Wir wohnen in einer eigenen Wohnung und unternehmen eine Menge. Wir beide setzen uns für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein: Ingrid in Schleswig-Holstein und ich auf Bundesebene und international. Von Anfang an war ich beim Inklusionsbeirat dabei. Hubert Hüppe hat den Beirat eingerichtet, als er Bundesbehindertenbeauftragter war. Da sitzen Menschen mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen.

Und in den Sitzungen ist es nicht immer einfach: Es gibt manchmal kurz vorher viele Unterlagen, es ist vieles nur in schwerer Sprache geschrieben. Und die Diskussionen sind manchmal kompliziert. Da bin ich froh, dass es jetzt mit Herrn Dusel eine Verbesserung gibt. In dem Beirat werde ich respektiert und habe ich mich auch ganz gut eingefuchst. Auch wenn es manchmal schwer ist, wichtig ist, dass ich dabei bin: Ich bringe die Sicht von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ein – sonst würde die fehlen." 

Joachim Busch
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Joachim Busch spricht bei der Ersten Staatenprüfung von Deutschland vor dem UN-Ausschuss

„Bei den Staatenprüfungen war ich jetzt schon ein paar Mal mit in Genf. Dort habe ich auch vor dem UN-Ausschuss und der Regierungsdelegation geredet. In der Delegation der Behindertenverbände bin ich auch der Einzige, der für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung spricht. Bei Inclusion International und Inclusion Europe ist das anders: Da sind wir viele und können uns gut austauschen.

Es hilft, dass ich auch Englisch kann – so kann ich mich gut verständigen. Das war auch beim Austausch mit Südafrika wichtig: Wir waren vier Selbstvertreter – zwei aus Deutschland und zwei aus Südafrika. Und wir haben darüber gesprochen, was für Selbstvertretung notwendig ist. Das war eine tolle Zeit.

Für mich ist die Behindertenrechtskonvention wichtig, weil sie Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern will. Und dafür sorgt, dass an alle gedacht wird.“

Klaus Lachwitz

Klaus Lachwitz war Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe, 2010 bis 2018 Präsident des Weltdachverbandes Inclusion International und 2014 bis 2021 Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA), dem alle großen Behindertenorganisationen umfassenden Weltdachverband mit Beratungsfunktion bei den Vereinten Nationen. Seit 2011 ist er im Vorstand der IDA.

Klaus Lachwitz
© Inclusion International

„Wenn man zurückblickt und vergleicht, welchen Stellenwert die Konvention heute hat – dann kann man feststellen, sie ist zwar nur in Teilen umgesetzt, aber angekommen. Das kann man schön am Begriff „Inklusion“ zeigen: Vor zehn Jahren war er in Deutschland noch ungebräuchlich. Heute dagegen verwendet die Politik diesen Begriff ganz selbstverständlich, um eine Gesellschaft zu beschreiben, in der alle Menschen gleichberechtigte Bürger sind. 

International zeigt sich an der Person von Robert Martin aus Neuseeland, einem Mann mit geistiger Beeinträchtigung, die Veränderung: Er ist voll akzeptiertes Mitglied im UN-Ausschuss, dem 18 Experten der Behindertenbewegung aus aller Welt angehören. Darüber hinaus waren bei den Weltstaatenkonferenzen zu Beginn keine Menschen mit geistiger Behinderung dabei, heute werden Menschen mit geistiger Behinderung offiziell berufen, nehmen an den Round-Table-Gesprächen teil und sprechen zu den Repräsentanten der Staaten.

In der Umsetzung der Konvention hapert es allerdings noch ziemlich, vieles geht nur langsam voran.  Weltweit geschaut gibt es riesige Unterschiede: In manchen Ländern in Asien und Südamerika stagniert die Entwicklung oder geht sogar zurück, in anderen Ländern geht es gut voran.“ 

© Inclusion International
Klaus Lachwitz in der Weltstaatenkonferenz

„Mit Blick auf Deutschland kann man sagen, dass der UN-Ausschuss besonders die hohe Zahl an Sonderschulen und auch Werkstätten kritisiert hat, bei denen die Zahlen sogar weiter steigen. Beispielsweise gibt es in Irland einen höheren Anteil an Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die hier kaum zu finden sind. 

Besonders wichtig ist – gerade auch aus der Perspektive der Lebenshilfe – der Artikel 12, die Recht- und Handlungsfähigkeit aller Menschen. Der UN-Ausschuss hat dazu seinen ersten Kommentar geschrieben und die These aufgestellt: Wenn man Menschen die Rechts- und Handlungsfähigkeit abspricht, erkennt man auch nicht an, dass sie Selbstbestimmungsrechte haben und die Menschenrechte gleichberechtigt ausüben können. Der Artikel 12 ist zwar noch in keinem Land richtig umgesetzt, aber dennoch hat sich bei der Selbstbestimmung schon viel getan. Das sehen wir auch in Deutschland an der neuen Rolle der Selbstvertreter in der Lebenshilfe und auch in der Politik.“

Prof. Dr. Theresia Degener

Prof. Dr. Theresia Degener, Vorsitzende des UN-Ausschusses bis Dezember 2018, Professorin für Recht und Disability Studies, Leiterin Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS).

Prof. Dr. Theresia Degener
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Prof. Dr. Theresia Degener

„Das erste Jahrzehnt der UN-BRK hat gezeigt, dass durch sie nicht nur die internationale Behindertenpolitik, sondern auch das Völkerrecht insgesamt verändert wurden: Die weltweite Stärkung des Nationalen Menschenrechtsmonitorings, die Stärkung des menschenrechtsbasierten Ansatzes in der Entwicklungspolitik und in humanitären Angelegenheiten, die Abwendung vom medizinischen Modell von Behinderung und die Hinwendung zum Menschenrechtsmodell von Behinderung sind nur einige Stichpunkte in diesem Zusammenhang. Bemerkenswert ist die absehbare universale Ratifikation dieser Menschenrechtskonvention. Im September 2016, anlässlich der Feier zum zehnten Geburtstag der UN-BRK im Amt des Hohen Kommissariats für Menschenrechte in Genf, wurde verkündet, dass noch 37 Ratifikationen fehlten. Im März 2019 hatten nur 16 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die UN-BRK noch nicht ratifiziert. Die Zahl der Akteurinnen und Akteure, die auf internationaler Ebene mit der UN-BRK befasst sind, hat zugenommen.

Zu dem UN-BRK-Ausschuss in Genf, der Vertragsstaatenkonferenz in New York, dem Amt des Hohen Kommissariats für Menschenrechte, dem Menschenrechtsrat, sind inzwischen das Amt der Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderung, das Amt der Sonderbeauftragten für Barrierefreiheit und Behinderung und die Expertin für Menschenrechte von Menschen mit Albinismus hinzugekommen. Innerhalb der ersten zehn Jahre der UN-BRK hat sich eine Vielzahl von Gremien, Beauftragten und Zusammenschlüssen gebildet, die mit der Umsetzung der Konvention befasst sind. Das bedeutet vor allem, dass das Thema Menschenrechte und Behinderung innerhalb der Vereinten Nationen sichtbar geworden ist und Gestalt angenommen hat.“

„Als Fazit lässt sich konstatieren: Das Thema Behinderung ist als Menschenrechtsthema international sichtbar geworden; es lässt sich weiter konstatieren, dass es auf der normativen Ebene einen Wechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung gegeben hat. Aber die große Frage für das zweite Jahrzehnt wird sein, ob sich die etablierte Menschenrechtsrhetorik auch in eine Menschenrechtsstrategie entwickelt, die auf nationaler Ebene ankommt und dort konkrete Veränderungen in Recht und Politik bewirkt. (Aktualisierter Beitrag auf den Inklusionstagen 2017)“

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