Mitbestimmung beim Arbeiten durch Menschen mit Behinderung
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Arbeiten
Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung WMVO

Mitbestimmung beim Arbeiten durch Menschen mit Behinderung

In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Sie regelt die Rechte von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen. Seit 2017 gibt es eine neue WMVO. Sie stärkt die Rechte der Werkstatt-Beschäftigten.

Wer kann in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung mitbestimmen?

In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) muss es einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte geben. Werkstattrat und Frauenbeauftragte setzen sich für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Die Beschäftigten in der Werkstatt wählen den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte. 

Wahlberechtigt sind nur die Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Die Wahl ist alle vier Jahre. Die Mitglieder im Werkstattrat und die Frauenbeauftragten sind selbst Beschäftigte im Arbeitsbereich.

Sie können mitbestimmen und mitwirken. Frauenbeauftragte und Werkstattrat arbeiten zusammen. Wichtige Informationen über Werkstatträte und Frauenbeauftragte finden Sie auf dieser Seite.

Beratungssuche in der Pflege
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Der Werkstattrat

Jede Werkstatt muss einen Werkstattrat haben. Er hat mindestens drei Mitglieder. In großen Werkstätten ist der Werkstattrat größer. Alle Beschäftigten wählen den Werkstattrat. Der Werkstattrat ist vier Jahre lang im Amt.

Was macht der Werkstattrat?

In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) steht: Es gibt ein Mitwirkungsrecht vom Werkstattrat. Das heißt: Wenn die Werkstattleitung etwas ändern will, muss der Werkstattrat zustimmen.

Der Werkstattrat muss zustimmen, wenn es neue Regeln gibt. Das gilt nicht für alle neuen Regelungen. Das Gesetz regelt, wann der Werkstattrat zustimmen muss.

Zum Beispiel bei:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • dem Urlaub
  • neuen Regeln beim Entgelt
  • oder bei der Verpflegung

Damit der Werkstattrat gut arbeiten kann, braucht er eine gute Schulung. Dann kann er die Interessen der Kolleg*innen gut vertreten. Der Werkstattrat braucht auch eine Unterstützungsperson, die intern oder extern sein kann. Sie hilft bei Fragen und bei der Organisation. Der Werkstattrat benötigt auch Geld. Mit dem Geld kann er zum Beispiel Schulungen besuchen. Oder Dinge für sein Büro kaufen. Zum Beispiel einen Laptop oder ein Handy.

Werkstatträte auf Landesebene und Bundesebene

Übrigens gibt es auch Landesarbeitsgemeinschaften für Werkstatträte. Hier kommen Werkstatträte aus einem Bundesland zusammen. Sie tauschen sich zu wichtigen Themen aus. Und stärken sich gegenseitig.

Auch auf Bundesebene gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Werkstatträte. Sie heißt Werkstatträte Deutschland. Werkstatträte Deutschland vertreten die Rechte von Menschen mit Behinderung in Werkstätten in ganz Deutschland.

Informationen zu Werkstatträte Deutschland finden Sie unten im Info-Kasten.

Frauenbeauftrage in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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Frauenbeauftragte in Werkstätten

Jede Werkstatt muss eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin haben. In großen Werkstätten gibt es mehrere Frauenbeauftragte. Alle im Arbeitsbereich einer Werkstatt beschäftigten Frauen wählen sie. Die Frauenbeauftragte ist eine Frau mit Behinderung. Sie ist in der Werkstatt tätig und vertritt die Interessen der beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung.

Die Frauenbeauftragte organisiert auch Angebote für die Frauen. Sie macht zum Beispiel Gesprächsangebote oder organisiert Selbstbehauptungskurse für die Frauen. Die Frauenbeauftragte arbeitet auch mit Beratungsstellen zusammen. Das Angebot stärkt Frauen und trägt zum Schutz vor Gewalt bei.

Das sind die Themen der Frauenbeauftragten:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.

Werkstattleitung und Frauenbeauftragte sprechen regelmäßig miteinander.

Wichtig ist: Frauenbeauftragte benötigen eine gute Schulung. Dann können sie die Interessen der Frauen gut vertreten. Und sie benötigen eine Unterstützerin von intern oder extern. Sie hilft bei Fragen und bei der Organisation. Auch sie benötigt eine gute Schulung. Frauenbeauftragte benötigen auch Geld. Mit dem Geld können sie zum Beispiel Schulungen besuchen oder Kurse für Frauen anbieten.

Frauenbeauftragte auf Bundesebene

Auch auf Bundesebene gibt es ein Netzwerk für Frauenbeauftragte in Werkstätten. Es heißt Bundesnetzwerk für Frauenbeauftragte. Der Verein Weibernetz e.V. unterstützt dieses Netzwerk. Hier kommen Frauenbeauftragte aus ganz Deutschland zusammen. Sie sprechen über wichtigen Themen. Und stärken sich gegenseitig. Das ist wichtig. Dann können sie noch besser die Interessen von Frauen in Werkstätten auf Bundesebene vertreten.

Informationen zum Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte von Weibernetz e.V. finden Sie unten im Info-Kasten.

WfbM Vermittlungsstelle
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Vermittlungsstelle für WfbM

Manchmal sind Werkstattrat und Werkstattleitung anderer Meinung. Und können sich nicht einigen. Dann können sie ihre Vermittlungs-Stelle fragen. Die Vermittlungsstelle ist zuständig bei mitwirkungs- und mitbestimmungsrelevanten Fragen. Sie hilft dabei, gemeinsame Lösungen zu finden. An die Entscheidung der Vermittlungsstelle müssen sich alle halten. Auch Frauenbeauftragte können sich an die Vermittlungsstelle wenden.

Jeder Werkstattrat kann eine eigene Vermittlungsstelle einrichten. Wie das geht, erfahren Sie in der Info-Box unten.

Bedeutung der WMVO für Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Wichtig ist, dass eine starke Selbstvertretung von Werkstattbeschäftigten zur Aufgabe jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gehört. Dafür braucht es gute Schulungen und eine gute Begleitung für Werkstatträte und Frauenbeauftragte.

Werkstatträte und Frauenbeauftragte müssen in ihren neuen Rechten geschult werden. Es gibt viele Schulungsangebote. Im Rahmen des gesetzlich geregelten Fortbildungsanspruchs sollten Schulungen besucht werden. In WfbM müssen gute Strukturen zur Beteiligung und Unterstützung vorhanden sein. Nur so kann die Mitbestimmung von Beschäftigten gestärkt werden.

Werkstattrat in der WfbM
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Wahlen – gut vorbereiten und begleiten!

Für Werkstatträte

Alle vier Jahre sind die Wahlen der Werkstatträte; zuletzt im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2021. Dann werden Werkstatträte in allen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) neu gewählt. Das ist eine verbindliche Vorgabe der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Spätestens zehn Wochen bevor die Amtszeit des alten Werkstattrats zu Ende ist, bestellt dieser den Wahlvorstand. Besser ist es, wenn der Wahlvorstand noch früher bestellt wird.

Damit die Wahl gut durchgeführt werden kann, finden Sie hier Hinweise.

In der Checkliste: Wahl zum Werkstattrat steht: 

  • Was der Wahlvorstand ist.
  • So wird der Wahlvorstand bestellt. 
  • Diese Fristen gibt es zu beachten. 

Zu den Aufgaben der Werkstattleitung gehört es, die Wahlen gut zu ermöglichen. Das ist eine der fachlichen Anforderung der WfbM. Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen können bei den Vorbereitungen helfen.

Frauenbeauftragte in WfbM
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Für Frauenbeauftragte

Gemeinsam mit der Wahl des Werkstattrats findet auch die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen statt. Der Wahlvorstand bereitet diese Wahl mit vor. Die Frauenbeauftragte muss diesen nicht extra bestellen. Es sei denn, die Frauen in der Werkstatt wollen einen eigenen Wahlvorstand.

Damit sich genügend Frauen zur Wahl stellen, müssen diese gut über das Amt informiert werden. Die Wahlen funktionieren gut, wenn Frauenbeauftragte, die Stellvertreter*innen, die Unterstützer*innen und die Werkstattleitung zusammenarbeiten.

Weitere Infos zur WMVO für WfbM

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