Vier kleine Mädchen, eines davon im Rollstuhl, sind in einer Gruppe zusammen.
© Lebenshilfe / David Maurer
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Zuweisung für den guten Zweck

Geldauflagen und Bußgelder helfen Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien!

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien eine große Unterstützung.

Bild: Eine Frau umarmt eine andere Frau
© Lebenshilfe/David Maurer
Die Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist eine gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der alle dazu gehören. Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizäcker formulierte es in einer Rede einmal so: "Es ist normal, verschieden zu sein." In diesem Sinne setzt sich die Lebenshilfe für umfassende Teilhabe und Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein. 

Wichtig für Gerichte und Staatsanwaltschaften

  • Gemeinnützigkeit: Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.
  • Verwendung der Gelder: Die Geldauflagen werden ausschließlich für die Zwecke verwendet, die in unserer Satzung festgelegt sind.
  • Separate transparente Kontoführung: Um eine korrekte Abwicklung zu sichern, führen wir ein separates Konto. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.
  • Mitteilungspflicht: Über eingegangene oder nicht eingegangene Zahlungen informieren wir Sie zuverlässig und zeitnah. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Service: Überweisungsträger und Adressaufkleber stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
  • Vertrauen: Wir halten über die Zuweisungen selbstverständlich absolute Diskretion.

Bankverbindung für Geldbußen und Auflagen

  • Bank: Volksbank Mittelhessen
  • IBAN: DE97 5139 0000 0029 5252 26
  • BIC: VBMHDE5F
Inklusive Kitagruppe
© Lebenshilfe/David Maurer
Ob in der Kita, der Schule, im Sportverein oder im Job: Menschen mit geistiger Behinderung gehören dazu. Immer und überall. Dafür setzt sich die Lebenshilfe ein.

Wichtig für Zahlungspflichtige

  • Um Ihre Zahlung korrekt zuordnen und dem Gericht mitteilen zu können, geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Namen der Behörde und das Aktenzeichen an.
  • Wir dürfen Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Spendenquittung für Ihre Geldauflage ausstellen.
  • Ebenso wenig dürfen wir mit Ihnen über Ratenzahlungen oder den Aufschub der Zahlungen verhandeln. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Gericht.
  • Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird zeitnah von uns über den Eingang Ihrer Zahlungen informiert.
Logo der Initiative Transparene Zivilgesellschaft
© Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Geldauflagen und Bußgelder: Hilfe, die ankommt

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist Mitglied der Inititative Transparente Zivilgesellschaft. Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Hier geht es zu unserem aktuellen Jahres- und Wirkungsbericht

Ihr Ansprechpartner

Logo der Lebenshilfe

Hauke Strack

Tel. (06421) 491-123

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