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23.04.2024 Stellungnahmen

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat eine Stellungnahme abgegeben zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Die Bundesvereinigung findet das Gesetz gut und richtig. Nach dem Gesetz soll es eine unabhängige Person geben, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmert, die sexualisierte Gewalt erfahren haben. Dafür schreibt die unabhängige Person zum Beispiel alle vier Jahre einen Bericht für die Bundesregierung. Außerdem klärt sie die Gesellschaft über Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf und legt dar, wie das verhindert werden kann.

Weiterhin soll es Gremien geben, in denen Betroffene Erfahrungen austauschen können. Diese sollen aufgearbeitet und daraus Schutzkonzepte entwickelt werden.

Und soll es eine Beratungsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können, wenn ihnen Gewalt angetan wurde. Einrichtungen und Dienste, in denen Kinder und Jugendliche leben, sollen der unabhängigen Person Auskunft geben.

Die Bundesvereinigung hat aber auch ein paar Änderungsvorschläge:

Alle Informationen, die Kinder und Jugendliche bekommen, müssen auch in verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt werden. Alle Einrichtungen und Dienste, auch die der Eingliederungshilfe, sollen der unabhängigen Person Auskunft geben.

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01.03.2024 Magazin in Leichter Sprache

Magazin 2024 Heft 1

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29.01.2024 Positionspapiere

Positionspapier Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Für eine gute Pflege auch für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen

Fehlende Pflegeleistungen führen oft dazu, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in ein Pflegeheim umziehen müssen. 

Deshalb hat sich die Bundesvereinigung 2023 intensiv mit der Frage beschäftigt: Wie können die Menschen ausreichend Pflege erhalten, wenn sie in besonderen Wohnformen leben?

Am 30. November und 7. Dezember 2023 haben Bundesvorstand und Bundeskammer das Papier beschlossen.

Die Lebenshilfe fordert:

  • Die Eingliederungshilfe soll auch die Pflege voll umfassen. Es muss Geld für eine ausreichende Pflegeversorgung bereitgestellt werden. Damit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in der besonderen Wohnform bleiben können.
  • Menschen mit Behinderung sollen endlich mit anderen Versicherten gleichgestellt sein. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie die Pflegesachleistung, ein Pflegegeld oder eine Pflegeleistung in der besonderen Wohnform möchten.
  • Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sollen so wohnen, wie es für sie passt. Deshalb dürfen die Kosten nicht über die Wohnform entscheiden.
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20.12.2023 Positionspapiere

Forderungen des DBR zum Abschluss des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe“

Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Änderung des SGB VIII auf den Weg gebracht werden, mit der die Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen im SGB VIII neu verankert werden soll. Ein solches Vorhaben kann grundsätzlich die Chance für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe bieten. Der Deutsche Behindertenrat erwartet, dass sich bei einer Gesetzesreform die Situation für junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien tatsächlich verbessert und bislang fehlende Regelungen für bedarfsgerechte Leistungen und Angebote für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ergänzt werden. Eine reine Verwaltungsreform sieht der DBR demgegenüber als vollkommen unzureichend an. Ebenso kann es bei der Reform nicht nur darum gehen, mögliche Verschlechterungen bei der Leistungserbringung abzuwehren.

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20.12.2023 Positionspapiere

Abschließende Stellungnahme der Fachverbände zum Beteiligungsverfahren des BMFSFJ zum inklusiven SGB VIII

Für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts zentrales Anliegen. Dabei geht es auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im System des SGB VIII. Mit Blick auf die UN-BRK ist Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich im Beteiligungsverfahren der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit Stellungnahmen eingebracht. Das vorliegende Eckpunktepapier nimmt nochmal die Aspekte auf, die den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung besonders wichtig sind und nicht hinreichend im Fokus des Beteiligungsverfahrens waren.

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06.12.2023 Stellungnahmen

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

Die Bundesregierung erarbeitet bis zum Sommer 2024 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat sich mit einer umfassenden schriftlichen Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt.  Sie hat genau aufgezeigt,

  • welche Ziele erreicht,
  • welche Maßnahmen ergriffen, und
  • welche Umsetzungsformen gewählt werden müssen,

damit das Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderung barrierefreier wird.

Neben der umfangreichen Stellungnahme sind die wichtigsten Ziele für den Aktionsplan auf einen Blick hier zusammengefasst.

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01.12.2023 Lebenshilfe-Zeitung

Lebenshilfe-Zeitung 2023 Ausgabe 4

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01.12.2023 Magazin in Leichter Sprache

Magazin 2023 Heft 4

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09.11.2023 Stellungnahmen

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des BetrInASG

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat zum Regierungsentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BetrInASG) Stellung genommen. 

Die Lebenshilfe befürwortet die vorgesehene Sonderzahlung für Betreuer*innen. Diese ist aber lediglich ein Ausgleich für die gestiegenen Personalkosten. Andere Kosten – zum Beispiel für Mobilität, Versicherungen, Mieten - werden leider nicht berücksichtigt. Außerdem soll die Sonderzahlung erst im Jahr 2024 bis zum Ende des Jahres 2025 ausgezahlt werden. Die Kosten sind aber schon seit Anfang 2023 gestiegen. Viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen können daher aus finanziellen Gründen ihre Arbeit nicht gut fortsetzen. Sie befinden sich kurz vor dem Aus oder haben sich bereits aufgelöst.

Das alles bedeutet, dass die erarbeiteten Regelungen nicht ausreichend sind, um das zentrale Ziel tatsächlich umzusetzen. Eine gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit für rechtlich betreute Personen kann so nicht mehr sichergestellt werden.

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01.11.2023 Dokumente/Downloads

Empfehlungen zum Umgang mit der AfD Handreichung für die Lebenshilfe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit ihren 16 Landesverbänden und rund 500 örtlichen Vereinigungen bekennt sich zu den Werten des Grundgesetzes. Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt, Teilhabe und Inklusion. Sie tritt entschieden gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung ein.

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