Anerkennung und Hilfe
© Lebenshilfe/David Maurer
Familie

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und noch heute an den Folgen des dort erlittenen Unrechts und der Gewalt leiden.

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Neuer Film: "Trotzdem Ich"

Der neue Film „Trotzdem Ich“ und der Podcast „Leid und Unrecht anerkennen“ erzählen von Ratsuchenden, die sich angesichts ihrer leidvollen Lebenserfahrungen an die Stiftung Anerkennung und Hilfe gewandt haben. Der Film entstand in Kooperation mit der Lebenshilfe Landesverband Brandenburg e.V.

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Anerkennung und Unterstützung durch Leistungen

Anerkennung und Hilfe
© Lebenshilfe/David Maurer

Ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendpsychiatrie können jetzt endlich Unterstützungsleistungen bekommen. Sie waren von den im Jahr 2011 errichteten Fonds für ehemalige Heimkinder aus Jugendhilfeeinrichtungen ausgeschlossen. Und dies, obwohl es in der fraglichen Zeit nicht nur in Jugendhilfeeinrichtungen sondern auch in der Behindertenhilfe und der Jugendpsychiatrie schwere körperliche und seelische Gewalt sowie Missbrauch gegeben hat.

Träger der gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Ministerium ist auch eine zentrale Geschäftsstelle angesiedelt.

Die Stiftung will durch Veranstaltungen auf Bundes- und Landesebene und durch eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung die damaligen Zustände in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Ehemalige Heimkinder, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einem psychiatrischen Krankenhaus Gewalt und Erniedrigung erfahren haben, an deren Folgen sie noch heute leiden, bekommen Geldleistungen.

Betroffene können sich bei den im jeweiligen Bundesland zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden. Eine Unterstützung durch Vertrauenspersonen oder durch den rechtlichen Betreuer des Betroffenen ist dabei möglich und auch eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlaufstellen ist vorgesehen.

(Auszug aus der Lebenshilfe Zeitung 1/2017)

Wichtige Links: Beratungsstellen und weitere Informationen zur Anerkennung

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