Freiwilligendienst in Teilzeit
© Lebenshilfe/David Maurer
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Rechtstipp

Bundesfreiwilligendienst – auch in Teilzeit möglich

Freiwillige können den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Vollzeitbeschäftigung oder in Teilzeit leisten. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Freiwilligendienst in Teilzeit
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Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Menschen für das Allgemeinwohl engagieren. Möglich ist dies ab Ende der Vollzeitschulpflicht und im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten ohne Altersgrenze nach oben. Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Folge der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst. Dementsprechend sind mögliche Einsatzstellen unter anderem am Gemeinwohl orientierte Dienste und Einrichtungen im sozialen Bereich.

Freiwilligendienste in Teilzeit

Zunächst konnten Freiwillige den Bundesfreiwilligendienst nur als Vollzeitbeschäftigung leisten, wenn sie jünger als 27 Jahre waren. Auch bei jungen Menschen kann es Gründe wie z. B eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine besondere persönliche Situation wie die Pflege von nahen Angehörigen geben, die eine Vollzeitbeschäftigung ausschließen. Die Altersgrenze von 27 Jahren wurde Anfang 2019 aufgehoben. Voraussetzung für eine Teilzeitbeschäftigung im Bundesfreiwilligendienst ist bei unter 27-Jährigen ein sogenanntes berechtigtes Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung, das bei der Antragstellung nachzuweisen ist.

Was ist beim Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu beachten?

  • Der in Teilzeit ausgeübte Freiwilligendienst muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
    • Auf die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, besteht kein Rechtsanspruch.
  • Notwendig ist das Einverständnis der Einsatzstelle.
    • Dies ist der Dienst oder die Einrichtung, wo der Bundesfreiwilligendienst geleistet werden soll.

Tipp: Wenn Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung besteht, sollte zunächst bei der potentiellen Einsatzstelle abgeklärt werden, ob ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden kann. Anschließend sollte unter Darlegung des Grundes („berechtigtes Interesse“) die Möglichkeit einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit besprochen werden.

Bundesfreiwilligendienst (oder ein FSJ) bei der Lebenshilfe

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst

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