Hunderte Dienste und Einrichtungen der Lebenshilfen stellen in ganz Deutschland für Menschen mit Behinderung ein breites Angebot an Unterstützungsmaßnahmen bereit. Dieses reicht von Frühförderstellen über Kitas, Schulen, Werkstätten, Tagesförderstätten, Wohnstätten, ambulant betreutes Wohnen bis zu familienentlastenden Diensten und weiteren niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Angewiesen sind die Lebenshilfen dabei auf qualifiziertes Personal, kompetentes Management und eine moderne Unternehmensführung.
In dieser Rubrik finden Sie Beiträge, die für Geschäftsführungen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen von Interesse sind. Sie werden über thematische Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden gehalten, finden aber auch Erfahrungsberichte und wertvolle Hinweise.
Im Modellprojekt Qplus entwickeln QuartierlotsInnen gemeinsam mit Menschen mit Assistenzbedarf neue Unterstützungsformen im Quartier – unter Einbezug aller Potenziale des einzelnen Menschen, seiner Nachbarschaft, technischer Lösungen und der vorhandenen Quartierressourcen.
Einrichtungen können eine neue Leistung erbringen: Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. Das Beratungsangebot soll es gesetzlich Versicherten ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, wie sie bis zu ihrem Tod versorgt werden möchten.
Zum 18.07.2017 sind diverse Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten. Das IfSG regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten. Ein Großteil dieser Aufgabe wird dabei dem Robert Koch-Institut zugewiesen. Aber auch weitere Behörden werden durch das Gesetz ermächtigt und verpflichtet, beim Auftreten gefährlicher Krankheiten Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu ergreifen.
In den deutschen Städten ist seit den 1990er Jahren eine verstärkte Polarisierung festzustellen. Während einige Stadtviertel zunehmend beliebter werden befinden sich andere Quartiere in einem Abwärtstrend. Ein wichtiges Instrument in dieser Situation: Quartiersmanagement.
Seit 01.04.2016 ist das sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in weiten Teilen in Kraft. Es regelt generell die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen oder Streitigkeiten über das Bestehen solcher Vertragsverhältnisse.
Die UN-BRK und die Leitbilder Inklusion und Sozialraumorientierung stellen Herausforderungen für Innovationen in der Behindertenhilfe dar. Wie kann ihnen begegnet werden? Der Ausschuss Wohnen und Soziale Teilhabe hat dazu eine Handreichung zur Personalentwicklung erarbeitet.
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