Im Gesetz (Paragraf 17, Sozialgesetzbuch IX) steht, dass jeder Mensch mit Behinderung eine Sachleistung oder ein Persönliches Budget erhalten kann.
Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag, der Sie unterstützt:
Sie gehen zum Sozialamt und sagen zum Beispiel:
"Ich brauche Unterstützung beim Wohnen."
Das Sozialamt prüft nun, welche Hilfe Sie brauchen und wieviel.
Es bewilligt Ihnen hierfür einen Geldbetrag: