Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht die Reduzierung des Wehrdienstes ab 1. Januar 2011 auf sechs Monate vor. Dies wird sich auch beim Zivildienst widerspiegeln. Dazu erklärte der Bundesvorstand der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in seiner jüngsten Sitzung in Marburg: Die Lebenshilfe lehnt diese Pläne zur Verkürzung der Zivildienstzeit auf sechs Monate ab, faktisch sind das weniger als fünf Monate Netto-Arbeitszeit. Sie fordert die Politik auf, dem Zivildienst weiter den Weg zu ebnen, der erst vor kurzer Zeit eingeschlagen wurde: keine Reduzierung, sondern eine Stabilisierung des Zivildienstes und seine Weiterentwicklung als Lern- und Bildungszeit für junge Menschen – und mit diesem Konzept vom Bund finanziert.
Der bundesweit tätige Verband Lebenshilfe warnt vor der Mitleidsmasche bei Haustür- und Telefongeschäften. Vorsicht ist gerade jetzt geboten, wenn in der Vorweihnachtszeit damit geworben wird, dass die Artikel von Menschen mit Behinderung hergestellt wurden oder der Verkaufserlös behinderten Menschen zugute kommt. Wer an Produkten aus Werkstätten für behinderte Menschen interessiert ist, sollte besser das Angebot von Behindertenwerkstätten in der Region nutzen, die oft eigene Läden betreiben und mit Ständen auf Weihnachtsmärkten vertreten sind.
Den Medienpreis „Bobby“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe erhält in diesem Jahr Juliana Götze, eine 24-jährige Schauspielerin mit Down-Syndrom, gemeinsam mit ihren Kollegen des Münchner „Polizeiruf 110“, Michaela May und Edgar Selge. In der ARD-Krimiserie sorgte Juliana Götze in der Hauptrolle der Folge „Rosis Baby“ bei einem Millionenpublikum für Aufsehen. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, überreichte den Preis am 3. November im Palais der Berliner Kulturbrauerei. Ausgezeichnet wurden auch: Schauspieler Sven Hönig, Regisseur und Grimme-Preisträger Andreas Kleinert, Produzent Jakob Claussen, Redakteurin Dr. Cornelia Ackers sowie die Drehbuchautoren Matthias Pacht und Alex Buresch.
Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 316) am 02.10.2009 ist das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in Kraft getreten. Es bringt Haftungserleichterungen für Vorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit nur ein geringfügiges Honorar von maximal 500,00 Euro pro Jahr erhalten.
Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10. Oktober 2007 wurde mit § 3 Nr. 26 a Einkommensteuergesetz (EStG) eine Einkommensteuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten eingeführt, die im Auftrag einer gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtung erbracht werden. Der Steuerfreibetrag beträgt bis zu 500,00 Euro jährlich.