Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellte beim Parlamentarischen Abend 2010 in der Landesvertretung Thüringen ihre Wünsche und Forderungen für die Legislaturperiode vor. Die Info-Zettel gibt es auch als Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Zu beziehen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Vertrieb, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg.
Im deutschen Zivilrecht gibt es keine Regelung, auf die eine gerichtliche Genehmigung der regelmäßigen, zwangsweisen Verabreichung einer Dreimonatsspritze zur Schwangerschaftsverhütung gestützt werden könnte. Diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einer Entscheidung vom 7. Februar 2008 klargestellt.
"Die Mitarbeit von Menschen mit geistiger Behinderung in den Lebenshilfe-Vereinigungen muss Selbstverständlichkeit werden." So steht es im Grundsatzprogramm.