Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung fordert die Bundesregierung auf, die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union nicht länger zu blockieren. „Wer laut Koalitionsvertrag seine Politik an der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen will, muss an dieser Stelle Farbe bekennen“, erklärt Bundesvorsitzender Robert Antretter anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellte beim Parlamentarischen Abend 2010 in der Landesvertretung Thüringen ihre Wünsche und Forderungen für die Legislaturperiode vor. Die Info-Zettel gibt es auch als Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Der EuGH stellt in einem Urteil fest, dass sich die europäische Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf auch auf Arbeitnehmer/innen mit einem behinderten Kind beziehe.
Seit zwei Jahren gibt es die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Dort kann man um Hilfe bitten, wenn man diskriminiert wird. Die Lebenshilfe-Zeitung führte ein Interview mit Dr. Martina Köppen, der Leiterin der ADS.
Das Lob der EU-Kommission für den vorbildlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung mit großer Befriedigung aufgenommen. Brüssel will seine Anti-Diskriminierungsrichtlinien ausweiten und orientiert sich dabei am deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Jahr 2006 gegen heftigen Widerstand vor allem aus der Wirtschaft verabschiedet worden war.
Über Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berichtet der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein.