Aus fachlicher Sicht

Recht und Sozialpolitik - Gesetzgebung

  • Der Vizepräsident des Bundestages, Wolfgang Thierse (links), im Gespräch mit Robert Antretter, dem Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe, beim diesjährigen Parlamentarischen Abend; Foto: Hans D. Beyer

    10 Fragen der Lebenshilfe-Zeitung an Wolfgang Thierse

    Ein Elefant, der in sozialen Verbänden lebt

    Wolfgang Thierse ist ein bekannter Politiker aus Ostdeutschland. Der Sozialdemokrat war schon Bundestagspräsident und ist heute Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Wolfgang Thierse ist ein langjähriger Freund der Lebenshilfe und besucht regelmäßig die Parlamentarischen Abende der Bundesvereinigung in Berlin. Er antwortet dieses Mal auf die 10 Fragen der Lebenshilfe-Zeitung.

    [28.07.2010, 14:51]
     
  • Lebenshilfe: Unions-Forderung nach Verlängerung des Zivildienstes auf freiwilliger Basis ist ein Schritt in die richtige Richtung

    Zivildienstleistende sollen ihren Dienst künftig freiwillig bis zu sechs Monate verlängern können – das sieht ein Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag jetzt vor. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Initiative der CSU-Abgeordneten Dorothee Bär. Die Vorsitzende der Fraktionsarbeitsgruppe Familie hatte – wie die Lebenshilfe und andere Wohlfahrtsverbände – vor den Plänen der Bundesregierung gewarnt. Nach dem Koalitionsvertrag soll ab 1. Januar 2011 der Wehrdienst, und damit auch der Zivildienst, von neun auf sechs Monate reduziert werden. Ein Vorhaben, das von Menschen mit Behinderung, ihren Familien, sozialen Diensten und Einrichtungen mit großer Sorge betrachtet wird.

    [05.03.2010, 14:34]
     
  • Eine unendliche Geschichte?

    Warten auf die Reform der Eingliederungshilfe

    Aus der Eingliederungshilfe werden viele Leistungen für Menschen mit Behinderung bezahlt. Aber das Gesetz ist recht kompliziert. Die Lebenshilfe fordert schon lange, dass es einfacher werden soll.

    [04.03.2010, 13:20]
     
  • Private Haftpflicht gilt jetzt auch in Wohnstätten

    Versicherungen für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert

    Die Versicherung Bruderhilfe - PAX - Familienfürsorge, mit der die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit Jahren kooperiert, hat ihre Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung überarbeit und optimiert. Die Mitversicherung behinderter Menschen bei der Familien-Privathaftpflichtversicherung der Bruderhilfe bezieht sich jetzt auf Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von deren Alter oder deren Wohnort (z. B. Wohnstätte oder in einer vergleichbaren Einrichtung). Bislang galt hier die Bedingung „in häuslicher Gemeinschaft (mit dem Versicherungsnehmer) lebend“. Die Bruderhilfe leistet in diesen Fällen bis zu 10 000 Euro (maximal 20 000 Euro für alle Schäden eines Versicherungsjahres) Schadensersatz.

    [03.03.2010, 11:34]
     
  • Haftung im Ehrenamt

    Mit einer vereinsrechtlichen Neuregelung hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Übernahme eines Ehrenamtes verbessert.

    [01.03.2010, 16:43]
     
  • UN-Konvention ist der Maßstab

    Welche Auswirkungen hat der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP?

    Gut ist, dass die neue Regierung in Deutschland ihre Entscheidungen immer an den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ausrichten will. Das heißt: Behinderte Menschen dürfen auf keinen Fall ausgegrenzt und benachteiligt werden. Schlecht ist, dass alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Das heißt: Deutschland hat hohe Schulden, und die Regierung kann deshalb nur wenig Geld ausgeben.

    [01.03.2010, 15:52]
     
 
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