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Neben thematisch gegliederten Fachbeiträgen, Empfehlungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Veranstaltungsergebnissen und Pressemitteilungen, ergänzen Artikel, Reportagen und Informationen aus der Lebenshilfe-Zeitung die Rubriken.
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Zivildienstleistende sollen ihren Dienst künftig freiwillig bis zu sechs Monate verlängern können – das sieht ein Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag jetzt vor. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Initiative der CSU-Abgeordneten Dorothee Bär. Die Vorsitzende der Fraktionsarbeitsgruppe Familie hatte – wie die Lebenshilfe und andere Wohlfahrtsverbände – vor den Plänen der Bundesregierung gewarnt. Nach dem Koalitionsvertrag soll ab 1. Januar 2011 der Wehrdienst, und damit auch der Zivildienst, von neun auf sechs Monate reduziert werden. Ein Vorhaben, das von Menschen mit Behinderung, ihren Familien, sozialen Diensten und Einrichtungen mit großer Sorge betrachtet wird.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung leben außerhalb ihrer Familien, etwa in Wohnheimen oder Außenwohngruppen. Sie sind damit Mieter von Wohnraum und gleichzeitig Empfänger von Betreuungsleistungen. Damit sind sie aber auch doppelt abhängig. Zum besseren Schutz hat der Gesetzgeber nun ein besonderes Vertragsrecht für die Bewohner geschaffen.
Seit 1. September 2009 gelten gesetzliche Regeln zur Patientenverfügung. Niemand muss eine Patientenverfügung machen. In ihr kann man festlegen, was die Ärzte tun oder lassen sollen, wenn man es ihnen selbst nicht mehr sagen kann.
Ein Mann hatte beim Sozialamt Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt. Der ablehnende Widerspruchsbescheid ist dem Anwalt des Klägers zugestellt worden. Dieser hat daraufhin beim Kläger per Brief angefragt, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden soll.
Aus der Eingliederungshilfe werden viele Leistungen für Menschen mit Behinderung bezahlt. Aber das Gesetz ist recht kompliziert. Die Lebenshilfe fordert schon lange, dass es einfacher werden soll.