Seit 1. September 2009 gelten gesetzliche Regeln zur Patientenverfügung. Niemand muss eine Patientenverfügung machen. In ihr kann man festlegen, was die Ärzte tun oder lassen sollen, wenn man es ihnen selbst nicht mehr sagen kann.
Seit April 2007 gewährt die gesetzliche Krankenversicherung eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn die versicherte Person nicht heilbar erkrankt ist und die Lebenserwartung begrenzt ist (die LHZ berichtete).
Zuhause sterben und dabei nicht allein sein: Das wünscht sich wohl jeder, der unheilbar erkrankt ist. Auch Menschen mit geistiger Behinderung möchten in vertrauter Umgebung Abschied nehmen. Aber wer unterstützt das Betreuerteam in der Wohnstätte? Was ist, wenn der Sterbende – auch nur vorübergehend – in ein Krankenhaus muss? Wer übernimmt die Kosten für Besuche durch Betreuer und Mitbewohner? So genannte „Palliative Care Teams“ sollen in Zukunft helfen. Wie wichtig die fachkundige Begleitung des Sterbens für alle Beteiligten ist, zeigt die Geschichte von Marlies Mohn (Name von der Redaktion geändert), die im April in der Lebenshilfe-Wohnstätte Hohe Kiefer in Kleinmachnow (Brandenburg) starb.
Bei kaum einem anderen Thema ist es so wichtig, eine einrichtungsbezogene Kultur zum Umgang mit Sterben und Trauer zu entwickeln. Auf Basis der Handreichung „Bäume wachsen in den Himmel“ bieten wir Ihnen ein eintägiges Inhouse- Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Herr G., Mitbewohner einer Außenwohngruppe der Lebenshilfe Bochum, verstarb innerhalb weniger Wochen an Krebs. Den größten Teil dieser schweren Zeit vor seinem Tod verbrachte der erst Dreißigjährige im Krankenhaus. Dort wurde er abwechselnd von vier Teammitarbeiterinnen der Lebenshilfe rundum betreut. Auf eigenen Wunsch kam er zurück in seine Wohngruppe. Er wollte nach Hause, um dort zu sterben.