Erstmals gibt es in der Bundesrepublik eine verbesserte Statistik über Spätabtreibungen. Die bisherige Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen wies die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib nicht aus. Die so genannten Fetozide werden bei Spätabtreibung eingesetzt.
Mit großer Erleichterung hat die Lebenshilfe aus dem Bundesgesundheitsministerium erfahren, dass der Gesundheitsminister-Rat der Europäischen Union eine höchst umstrittene Passage aus seiner Empfehlung zu seltenen Krankheiten entfernt hat. Es handelte sich um das Amendement Nr. 15, durch das den Mitgliedstaaten der EU die Nutzung der Gendiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik (PID) empfohlen werden sollte, um genetisch bedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Mit großer Erleichterung hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung das gestrige Votum des Bundestags zu Spätabtreibungen aufgenommen. Ohne Fraktionszwang und mit klarer Mehrheit stimmten die Parlamentarier für neue Regeln im Schwangerschaftskonfliktgesetz, die eine bessere psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen vorsehen und eine dreitägige Bedenkzeit, bevor die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt.
Morgen will der Familienausschuss abschließend über Neuregelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz in nicht öffentlicher Sitzung beraten und schon am nächsten Tag könnte der Bundestag darüber abstimmen. Weil es dabei um Spätabtreibungen behinderter Kinder geht, sind die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterworfen, sondern treffen eine reine Gewissensentscheidung.
„Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit Behinderung möglich ist.“ Das sagt Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Am kommenden Montag, 16. März, nimmt die Medizinerin und Mutter einer behinderten Tochter an einer Anhörung des Familienausschusses teil, bei der es um Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen geht. Dem Bundestag liegen mehrere Gesetzesinitiativen vor, die den Umgang mit Spätabtreibungen von behinderten Kindern ändern wollen, um Frauen und Paaren eine umfassende Beratung zu sichern.