Berlin. Mehrere humangenetische Institute in Deutschland haben sich unter dem Namen „Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung“ (MR-NET) zusammengeschlossen, um an Kindern mit geistiger Behinderung zu forschen. Dabei geht es um heute noch unbekannte Ursachen erblich bedingter geistiger Behinderung. Die Forschung will herausfinden, welche Veränderungen des Erbmaterials zur Behinderung führen. Die Lebenshilfe kritisiert die Ziele von MR-NET. Die untersuchten Kinder mit geistiger Behinderung profitieren nicht von den Ergebnissen.
Berlin. Vor der Abstimmung über das so genannte Gendiagnostikgesetz am morgigen Freitag im Bundestag appelliert die Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Gesetzestext im vorliegenden Wortlaut anzunehmen. „Das neue Gesetz schützt Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen vor missbräuchlichem Umgang mit ihren genetischen Daten. Auch das so wichtige Recht auf Nichtwissen wird mit dem Gendiagnostikgesetz gestärkt“, erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.
Erbanlagen des Menschen können untersucht werden. Dabei muss vieles beachtet werden. Ein neues Gesetz soll Regelungen dazu treffen.
Die jüngst veröffentlichten Ergebnisse mehrerer Stammzellforscher, so von James Thomson und Junving Yu, ordnen nach Ansicht von Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, auch die bundesdeutsche Stammzelldebatte völlig neu.
Das Gewebegesetz, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, war im Vorfeld sehr umstritten. So gab es während des Gesetzgebungsverfahrens von den verschiedensten Seiten heftige Kritik.
Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind? Gibt es gute Jobs künftig nur noch für Leute mit passenden Genen?