Wenn es ums Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung geht, soll Norwegen ein gutes Vorbild sein. „Geht denn das auch bei uns?“, wollte eine Lebenshilfe-Gruppe aus der Eifel wissen und reiste in den Norden Europas.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung leben außerhalb ihrer Familien, etwa in Wohnheimen oder Außenwohngruppen. Sie sind damit Mieter von Wohnraum und gleichzeitig Empfänger von Betreuungsleistungen. Damit sind sie aber auch doppelt abhängig. Zum besseren Schutz hat der Gesetzgeber nun ein besonderes Vertragsrecht für die Bewohner geschaffen.
Tatsächliche Wahlfreiheit erreichen, gemeindeintegrierte Wohnangebote schaffen nach dem individuellen Wunsch und Bedarf eines jeden Menschen mit Behinderung, das sind erklärte Ziele der Lebenshilfe. Eine große Herausforderung für alle Beteiligten, die nur mit viel Offenheit für neue Wege zu meistern ist. Die Beiträge und Referate der Fachtagung werden in dieser Dokumentation zur Verfügung gestellt
Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) betrifft sehr viele Menschen mit Behinderung, die außerhalb ihrer Familien leben, etwa in Wohnstätten, Außenwohngruppen oder Betreutem Wohnen. Der Lebenshilfe-Ratgeber hilft beim Umgang mit dem neuen Gesetz und beantwortet die 33 wichtigsten Fragen zum WBVG. Daneben hält er Checklisten für den individuellen Umgang mit dem WBVG sowie einen Musterwohnvertrag bereit.
Viele Gespräche in den Familien und mit den Mitarbeitern der Lebenshilfe, Verhandlungen mit der Stadt und dem Landschaftsverband Rheinland sowie die Renovierung eines Hauses waren notwendig, aber eines Tages war es dann soweit: Das Haus in der Meidericher Straße in Mülheim an der Ruhr konnte bezogen werden.