Was darf ein behinderter Mensch, wenn es um Sexualität geht? Was können ihm seine Eltern verbieten, wie dürfen seine Betreuer helfen, wo ist die Grenze für professionelle Sex-Anbieter? Zu diesem Thema sprach Ilse Achilles mit dem Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey. Er ist seit langem in der Behindertenarbeit aktiv, vertritt behinderte Menschen, und für mehrere ist er der gesetzliche Betreuer.
Wir wollen Sie informieren, dass die neue Broschüre „Sexualität und geistige Behinderung“ bei pro Familia erschienen ist. Themen sind z.B. Sexualität ist nicht behindert, Sexuelle Selbstbestimmung, Selbstbefriedigung ja – aber nicht öffentlich und Schutz vor Missbrauch: Mein Körper gehört mir!
Der 1954 geborene Kläger leidet an einer spastischen Cerebrallähmung und kann mit seiner linken Hand lediglich ein Notrufsystem bedienen. Bei ihm wurde ärztlicherseits ein gesteigertes sexuelles Verlangen bestätigt, das er aufgrund seiner Behinderung nicht aus eigener Kraft befriedigen könne.
Sex von jemand zu fordern, der das nicht möchte, ist nicht okay. Menschen mit Behinderung können sich oft nicht gut dagegen wehren. Wie können sie besser geschützt werden? Darum ging es bei einer Tagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe.