Aus fachlicher Sicht

Erwachsenenalter

Behinderte Menschen haben ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Foto: Lebenshilfe Köln
Leben wie alle anderen auch. Wohnen, Arbeiten und Freizeit verbringen mittendrin in der Geselllschaft - das sind die Vorstellungen und Forderungen von Menschen mit geistiger Behinderung. Damit Teilhabe am Leben in der Gemeinde gelingt, muss überall Barrierefreiheit hergestellt werden. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten bedeutet das insbesondere auch leichte Sprache. Es müssen in allen Lebenslagen und Lebensphasen Wahlmöglichkeiten bezüglich der erforderlichen Hilfen vorhanden sein. Es darf dabei keine Einbahnstraße oder keinen Automatismus geben. Kein Mensch darf aufgrund seines hohen Hilfebedarfs ausgeschlossen werden. Alle haben gleiche Bürgerrechte, für deren Durchsetzung sich alle in der Lebenshilfe einsetzen.

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Arbeiten von andere auch arbeiten!

Werkstätten auf dem Weg zur Inklusion

Dokumentation der Fachtagung am 20. und 21.10.2008 in Bamberg

 
 

Schnee im Juli

Geschichten aus der Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung


Ungeplant tiefe Einsichten, berührende Offenheit und sublime Situationskomik ... Richtig, das kennt man von Menschen »mit geistiger Behinderung«.
 

 
 
 
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