Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 8.2.2007- Az. B 9 b SO 5/06, Rechtsdienst der Lebenshilfe 3-07 S. 26 ff, entschieden, dass das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, wenn es von den Eltern nicht als Geldbetrag an das behinderte Kind weitergeleitet wird, sondern in die gemeinsame Haushaltskasse fließt. Leben die Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft mit dem behinderten Kind, kann der Musterwiderspruch und bei seiner Zurückweisung durch einen Widerspruchsbescheid die Musterklage (Stand: Oktober 2007, erarbeitet von Dr.Sabine Wendt) verwendet werden