Lebenshilfe sieht sich durch Brüssel bestätigt
EU-Kommission lobt vorbildlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland
Das Lob der EU-Kommission für den vorbildlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung mit großer Befriedigung aufgenommen. Brüssel will seine Anti-Diskriminierungsrichtlinien ausweiten und orientiert sich dabei am deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Jahr 2006 gegen heftigen Widerstand vor allem aus der Wirtschaft verabschiedet worden war. Die Gegner befürchteten, das neue Gesetz werde zu mehr Bürokratie führen und eine Klagewelle auslösen.
Die Lebenshilfe, allen voran ihr Bundesvorsitzender Robert Antretter und seine Stellvertreterin Ingrid Körner, die gleichzeitig Präsidentin der europäischen Dachorganisation Inclusion Europe ist, setzte sich seinerzeit mit aller Kraft dafür ein, dass im AGG auch die Rechte behinderter Menschen berücksichtigt wurden. Antretter: „Wie wichtig dies war, bekommen wir nun von der Europäischen Union bestätigt.“ Das müssten auch die Gegner eines umfassenden Diskriminierungsschutzes einräumen. Ihre Vorhersagen seien bis heute nicht eingetreten.
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