Wohl niemand tut es gerne und doch ist es so wichtig: Jeder, der seinen Nachlass anders verteilen möchte als es die gesetzlichen Erbfolge vorsieht, sollte frühzeitig daran denken, ein Testament zu machen. Und für Eltern mit behinderten Kindern gilt das ganz besonders. Denn nur so können sie sicherstellen, dass der Sohn oder die Tochter mit Behinderung auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt ist und gleichzeitig das Familienvermögen erhalten bleibt.
Es gibt viele Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines "Behinderten-Testaments" und ebenso zahlreich sind die Fallstricke, die es zu umgehen gilt. Die vorliegende Broschüre gibt ganz konkrete Hinweise, was bei der Erstellung eines solchen Testaments zu beachten ist und welche Vorkehrungen zu treffen sind, damit der letzte Wille wunschgemäß umgesetzt wird.
Vor der Erstellung einer solchen testamentarischen Verfügung sollte jedoch unbedingt der Rat eines erfahrenen Anwalts oder Notars eingeholt werden, da die optimale Lösung im Einzelfall ganz entscheidend von der familiären Situation, der Art der zu vererbenden Vermögenswerte und der individuellen Absichten abhängt.
(Aus dem Vorwort des Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe, Robert Antretter)
Wir danken dem Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Düsseldorf, der der Lebenshilfe den Nachdruck ihrer Broschüre aus der Reihe Zusammen: Kompakt ermöglicht hat.
- "Das Testament – vererben zugunsten behinderter Menschen", DIN A 4, 20 Seiten, ist kostenfrei zu beziehen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Vertrieb, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg
- Hier können Sie die Broschüre (pdf - 137.2 KB) in vereinfachter Gestaltung (ohne Fotos) herunterladen.
- Sollten Sie persönliche Rechtsberatung rund um das Thema "Vererben zugunsten behinderter Menschen" benötigen, können Sie über die Landkarte (rechts) eine fachkundige Kanzlei in Ihrer Nähe finden.