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Aus dem Inhalt:
Aktueller Ausgangspunkt von Diskussionen um die Weiterentwicklung schulischer Bildung für Kinder und Jugendliche mit (geistiger) Behinderung ist die im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Resolution 56/16 8 (Behindertenrechtskonvention).
Sie wurde von der Bundesrepublik Deutschland im März 2007 unterzeichnet und am 19.12.2008 ratifiziert. Damit erkennt die Bundesregierung die Behindertenrechtskonvention als einen rechtlich gültigen Vertrag an. Diese Konvention beschränkt sich nicht auf in derartigen Konventionen üblicherweise zum Ausdruck kommende allgemeine Bekräftigung von Menschenrechten und Diskriminierungsverboten. Diese Konvention zielt vielmehr sehr konkret darauf ab, Menschen mit Behinderung das Recht auf ein inklusives gesellschaftliches Leben ganz allgemein und besonders im schulischen Bildungssystem der unterzeichnenden Staaten zu garantieren.
Dazu gehört die Errichtung eines flächendeckenden Netzes inklusiver Schulen, so dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in ihrem räumlichsozialen Umfeld (wohnortnah) – wie andere auch – ein inklusives Angebot vorfinden.
Die Lebenshilfe unterstützt die Ziele der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ zur Entwicklung eines inklusiv gestalteten Lebens und Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung in unserem Land.
Das Positionspapier kann über den folgenden Link herunter geladen werden:
Dieses Positionspapier liegt auch in gedruckter Form vor!
Wir senden es Ihnen gerne kostenlos zu. Bitte schicken Sie dazu einen an Sie adressierten und mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlag (A4) an:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Hauke Strack, Vertrieb
Stichwort: Gemeinsam Leben und Lernen
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg