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Am 22. Juni 2010 wurde von der Bundesagentur für Arbeit (BA) das neue Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (BBB) sowie die zugehörige Handlungsempfehlung/ Geschäftsanweisung (HEGA) veröffentlicht. Es basiert auf dem seit 2002 gültigen Rahmenprogramm und tritt an dessen Stelle. Hauptsächlich wurden Formulierungen und Begrifflichkeiten konkretisiert. Zum Teil finden sich jedoch auch Neuerungen, mit denen die Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem darin formulierten Ziel der beruflichen Inklusion leisten möchte.
Durch die Einführung des neuen Fachkonzepts schafft die BA Voraussetzung für eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen und sichert gewisse Qualitätsstandards ab. Eine Ausschreibung des Berufsbildungsbereichs, so betonte die BA in Gesprächen mit der BAG:WfbM, werde derzeit jedoch nicht angestrebt.
Insgesamt soll sich die berufliche Bildung stärker auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fokussieren und eine Annäherung an anerkannte Ausbildungen bewirken. Neben der Intention die Übergangschancen von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, bedarf es aus Sicht der Lebenshilfe jedoch auch der Verbesserung der Rahmenbedingung zur beruflichen Bildung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Fachkonzept soll bereits im Herbst, mit Aufnahme der neuen BBB-Teilnehmer in der Praxis Anwendung finden. In diesem Zusammenhang ruft die BA die Werkstätten dazu auf, ein detailliertes Durchführungskonzept auf Basis der im Fachkonzept formulierten Eckpunkte zu erstellen und mit der zuständigen örtlichen Regionaldirektion und dem Fachausschuss abzustimmen. Inhaltliche und strukturelle Veränderungen, die nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, sollen mit einer Zeitplanung zur Nachbesserung zwischen WfbM und Regionaldirektion vereinbart werden.