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Das Vorurteil hält sich hartnäckig, gemeinnützige Vereine seien aufgrund der gesetzlichen Bestimmung des zeitnahen Mittelverbrauchs gar nicht in der Lage, Kapitalsummen in ein Stiftungsvermögen zu überführen.
Der Rechtscharakter zwischen Treuhänder und Stifter bei der Errichtung zu Lebzeiten ist nach herrschender Meinung davon abhängig, was die Parteien vereinbart haben. Möglich ist die Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses nach den §§ 662 ff. BGB sowie einer Schenkung unter Auflage nach §§ 516, 525 BGB.
Zivildienstleistende sollen ihren Dienst künftig freiwillig bis zu sechs Monate verlängern können – das sieht ein Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag jetzt vor. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Initiative der CSU-Abgeordneten Dorothee Bär. Die Vorsitzende der Fraktionsarbeitsgruppe Familie hatte – wie die Lebenshilfe und andere Wohlfahrtsverbände – vor den Plänen der Bundesregierung gewarnt. Nach dem Koalitionsvertrag soll ab 1. Januar 2011 der Wehrdienst, und damit auch der Zivildienst, von neun auf sechs Monate reduziert werden. Ein Vorhaben, das von Menschen mit Behinderung, ihren Familien, sozialen Diensten und Einrichtungen mit großer Sorge betrachtet wird.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung leben außerhalb ihrer Familien, etwa in Wohnheimen oder Außenwohngruppen. Sie sind damit Mieter von Wohnraum und gleichzeitig Empfänger von Betreuungsleistungen. Damit sind sie aber auch doppelt abhängig. Zum besseren Schutz hat der Gesetzgeber nun ein besonderes Vertragsrecht für die Bewohner geschaffen.
Seit 1. September 2009 gelten gesetzliche Regeln zur Patientenverfügung. Niemand muss eine Patientenverfügung machen. In ihr kann man festlegen, was die Ärzte tun oder lassen sollen, wenn man es ihnen selbst nicht mehr sagen kann.
Ein Mann hatte beim Sozialamt Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt. Der ablehnende Widerspruchsbescheid ist dem Anwalt des Klägers zugestellt worden. Dieser hat daraufhin beim Kläger per Brief angefragt, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden soll.
Aus der Eingliederungshilfe werden viele Leistungen für Menschen mit Behinderung bezahlt. Aber das Gesetz ist recht kompliziert. Die Lebenshilfe fordert schon lange, dass es einfacher werden soll.
Herbert Burger und seine Frau Lieselotte, Eltern eines geistig behinderten Sohnes, ziehen sich nach mehr als 40 Jahren im Dienste der Lebenshilfe aus ihren Ämtern zurück. Beide erhielten für ihr Lebenswerk die Ehrenmedaille der Stadt Seelze. Lieselotte Burger arbeitete als Verwaltungsleiterin der Lebenshilfe Seelze. Ihr Mann war Vorstandsmitglied und Vorsitzender, Landesvorsitzender in Niedersachsen und Bundeskammervorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Vom Bundesvorsitzenden Robert Antretter wurde er jetzt mit der Ehrenmitgliedschaft der Bundesvereinigung ausgezeichnet. Hier antwortet Herbert Burger auf die zehn Fragen der Lebenshilfe-Zeitung.
"Ein Film über Randgruppen und einen, der sie verbindet." So hat Florian von Westerholt seinen Dokumentarfilm "Uwe geht zu Fuß" untertitelt. Das 79-Minuten-Werk über Uwe Pelzel, den inzwischen 66-Jährigen mit Down-Syndrom, ist ein Film über das Glück. Von Inklusion spricht in seiner Heimat, der 8000-Seelen-Gemeinde Heikendorf bei Kiel, niemand. Hier wird sie gelebt. "Dat is uns Uwe", heißt es in Heikendorf.
"Wenn man über behinderte Kinder spricht, macht man meist ein betretenes Gesicht. Wenigstens dieses eine Mal möchte ich versuchen, mit einem Lächeln über euch zu reden. Ihr habt mich oft zum Lachen gebracht – nicht immer unabsichtlich.“ So steht es auf dem Titel des Buches „Wo fahren wir hin, Papa?“ Das klingt vielversprechend. In Frankreich wurde das Buch des Humoristen Jean-Louis Fournier zum Bestseller und mit dem Prix Femina ausgezeichnet. Auch das klingt vielversprechend. Doch bei der Lektüre der jetzt im dtv-Verlag erschienenen Übersetzung bleibt mir die Spucke weg. Das Buch trieft vor Selbstmitleid, Selbstverliebtheit und Spott.
Die Versicherung Bruderhilfe - PAX - Familienfürsorge, mit der die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit Jahren kooperiert, hat ihre Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung überarbeit und optimiert. Die Mitversicherung behinderter Menschen bei der Familien-Privathaftpflichtversicherung der Bruderhilfe bezieht sich jetzt auf Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von deren Alter oder deren Wohnort (z. B. Wohnstätte oder in einer vergleichbaren Einrichtung). Bislang galt hier die Bedingung „in häuslicher Gemeinschaft (mit dem Versicherungsnehmer) lebend“. Die Bruderhilfe leistet in diesen Fällen bis zu 10 000 Euro (maximal 20 000 Euro für alle Schäden eines Versicherungsjahres) Schadensersatz.
Mit einer vereinsrechtlichen Neuregelung hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Übernahme eines Ehrenamtes verbessert.
In Sachsen durfte eine behinderte Frau von 21 Jahren nicht den Förder- und Betreuungsbereich der Werkstatt besuchen. Die Begründung: Wegen ihrer hochgradigen Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3) mache eine Förderung keinen Sinn. Die junge Frau sei auch in Zukunft nicht in der Lage, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen. Für sie seien deshalb Pflegeleistungen ausreichend.
Ein behinderter Mann sollte mit 65 Jahren seinen Platz in der Tagesförderstätte räumen und in Rente gehen. Dagegen hat er mit Erfolg geklagt.
Mario Herschel gehört dem Rat behinderter Menschen der Lebenshilfe Berlin an. Zur Bundestagswahl zu gehen, ist für ihn selbstverständlich. Von „seiner“ Partei erwartet er, dass sie sich für soziale Themen stark macht.
Gut ist, dass die neue Regierung in Deutschland ihre Entscheidungen immer an den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ausrichten will. Das heißt: Behinderte Menschen dürfen auf keinen Fall ausgegrenzt und benachteiligt werden. Schlecht ist, dass alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Das heißt: Deutschland hat hohe Schulden, und die Regierung kann deshalb nur wenig Geld ausgeben.
Hubert Hüppe (53) aus Werne (Nordrhein-Westfalen) ist der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Vorher war er Bundestagsabgeordneter und fast sieben Jahre lang behindertenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Bei den Wahlen 2009 schaffte er nicht mehr den Sprung in den Bundestag. Hüppe ist Vater eines behinderten Sohnes und seit 2005 kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe.
Weit mehr als 100 Abgeordnete waren gestern der Einladung zum Parlamentarischen Abend der Lebenshilfe gefolgt. Zu den Gästen in der Berliner Landesvertretung des Freistaates Thüringen zählten Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Verteidigungsminister a. D. Franz-Josef Jung, die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sowie Johannes Singhammer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Alle behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen waren ebenso gekommen wie der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe und der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte ihre Wünsche und Forderungen an die Politiker auf zwölf prägnanten Info-Zetteln dargelegt. Erstmals erhielten die Parlamentarier auch eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Bundesvereinigung Lebenshilfe, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe und Diakonisches Werk der EKD beziehen gemeinsam Stellung zur geplanten offenen Ausschreibung der Leistungen der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Träger der Arbeitsvermittlung.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellte beim Parlamentarischen Abend 2010 in der Landesvertretung Thüringen ihre Wünsche und Forderungen für die Legislaturperiode vor. Die Info-Zettel gibt es auch als Zusammenfassung in Leichter Sprache.
„Alle brauchen alle!“ lautet das Motto des zweiten Bundestreffens der Freiwilligenbeauftragten in der Lebenshilfe, das in diesem Jahr am 22. und 23. Februar im Schloss Rauischholzhausen bei Marburg stattfindet. Rund 80 Teilnehmer und Referenten aus dem ganzen Bundesgebiet – auch Interessierte aus anderen Verbänden und Initiativen – sind zum Austausch über ihre Arbeit zusammengekommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat dem Bundesarbeitsministerium eine erste Liste zur Regelung von Härtefällen bei Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Es soll erreicht werden, dass Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind, ab sofort vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren können.
Erscheint im April 2010. Liefert einen fundierten Überblick zur Entstehung, Diagnostik und multimodalen Behandlung von psychischen Störungen und Verhaltensproblemen bei Kindern und Erwachsenen mit einer intellektuellen Behinderung.