Die Lebenshilfe-Zeitung (LHZ) informiert bundesweit Angehörige, Freunde und Förderer geistig behinderter Menschen und versteht sich als deren Sprachrohr. Die LHZ wird im Berliner Zeitungsformat gedruckt, hat eine Auflage von rund 125.000 und erscheint viermal jährlich.
Mit Berichten, Interviews, Reportagen, Stellungnahmen, Leserbriefen und praktischen Tipps liefert sie Wissenswertes aus allen Lebensbereichen geistig behinderter Menschen. Beigelegt ist der LHZ ein farbiges Magazin (DIN A4), das sich speziell an Menschen mit geistiger Behinderung richtet.
Außer von Mitgliedern der Lebenshilfe und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer bundesweit mehr als 3200 Einrichtungen für geistig behinderte Menschen wird die Lebenshilfe-Zeitung von einem großen Leserkreis nicht direkt Betroffener als wichtige Informationsquelle genutzt:
Politikern, Journalisten, Mitarbeitern anderer sozialer Organisationen und Behörden bietet sie die Möglichkeit, über sozialpolitische und gesellschaftliche Entwicklungen informiert zu sein.
Artikelnachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion.
Die Beiträge einer bestimmten LHZ-Ausgabe können Sie über die Volltextsuche dieser Webseite finden, indem Sie Lebenshilfe-Zeitung und die gesuchte Ausgaben-Nr. eingeben. Ein Beispiel: Lebenshilfe-Zeitung 1/2010
ISSN 2190-2194
Druckauflage: 4. Quartal 2009: 124.054 (IVW-zertifiziert)
Gestaltung: Aufischer, Schiebel, Werbeagentur, Bad Homburg
Gesamtherstellung: Heider Druck, Bergisch Gladbach
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Weitere Informationen wie Anzeigenpreise und Erscheinungstermine finden Sie in den Mediadaten 2012 (pdf - 315.6 KB) der Lebenshilfe-Zeitung.
Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Artikel, die mit Namen des Verfassers gezeichnet sind, geben dessen Meinung wieder. Die LHZ ist durch diese Beiträge nicht festgelegt.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion.
Die Lebenshilfe-Zeitung mit Magazin erscheint jährlich viermal, im März, Juni, September und Dezember.
Jahresabo
Für Mitglieder der Lebenshilfe ist der Bezug der Lebenshilfe-Zeitung im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Eine Kündigung des Abonnements ist jeweils bis sechs Wochen vor Ablauf des berechneten Zeitraums möglich.