Viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen müssen sich häufig mit einer Fülle von rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Häufig stellen sie fest, dass sie ihre Rechte nicht ausreichend kennen. Oder sie wissen einfach nicht, was genau zu tun ist, um zu ihren Rechten zu kommen. Seit 2006 bietet daher die Beratungsstelle der Lebenshilfe Dortmund in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei regelmäßig Rechtsberatung an. Hier berichtet die Lebenshilfe über ihre Erfahrungen:
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie an haupt- und ehrenamtliche Betreuungspersonen. Es bietet die Möglichkeit, sich im Rahmen eines ersten klärenden Gesprächs von einem kompetenten Fachanwalt kostenlos beraten zu lassen. In diesem Beratungsgespräch werden mögliche Wege zur Klärung aufgezeigt, vergleichbar mit einem anwaltlichen Erstgespräch. Für Menschen mit einer geistigen oder Lernbehinderung besteht die Möglichkeit, sich durch eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle begleiten und unterstützen zu lassen.
Die Beratungstermine finden regelmäßig jeden zweiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und jeden vierten Donnerstag von 15 bis 18 Uhr statt. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden vorab auch telefonisch Termine vergeben.
Um möglichst vielen Beratungssuchenden der offenen Sprechstunde die Möglichkeit einer Beratung zukommen zu lassen, ist das Beratungsgespräch auf zirka 30 Minuten begrenzt. Die Beratungssuchenden sollten nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, die für ihre Fragestellung relevant sind. Das Angebot wird seit Jahren rege in Anspruch genommen – auch von Mitarbeitern der Lebenshilfe Dortmund, die sich zu Fragen aus ihrem Arbeitsbereich kompetente Auskunft einholen.
Natürlich gibt es, wie bei allen neuen Projekten, auch Schwieriges zu meistern. So stellte es sich immer wieder problematisch dar, den Unterschied zwischen dem kostenlosen anwaltlichen Erstgespräch und einer gewünschten Beauftragung weiterer anwaltlicher Dienstleistungen zu verdeutlichen. Um an dieser Stelle Konflikte zu vermeiden, haben wir ein Formular – auch in einfacher Sprache – entwickelt. Darin wird sehr deutlich beschrieben, dass alle in Auftrag gegebenen Leistungen (zum Beispiel Briefe schreiben, Recherchen, Einlegen eines Widerspruchs usw.), die über das Erstgespräch hinaus gehen, kostenpflichtig sind. Wir verweisen auch darauf, dass der Anwalt diesen Unterschied im Gespräch verdeutlichen wird und empfehlen dem Ratsuchenden, aktiv entstehende Kosten nachzufragen. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass der Anwalt sich eine weitere Beauftragung schriftlich bestätigen lassen wird.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Rechtsberatung ein gern in Anspruch genommenes Angebot der Beratungsstelle ist, auf das wir möglichst nicht mehr verzichten möchten. Unser Dank gilt hier auch dem Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, der unserer Beratungsstelle seine Zeit zur Verfügung stellt.
Ansprechpartner:
Gabriele Beckmann
Telefon: 02 31 – 13 88 91 23, E-Mail: beckmann@lebenshilfe-dortmund.de, und Oliver Onken, Telefon: 02 31/ 13 88 91 39, E-Mail: onken@lebenshilfe-dortmund.de
© 2007 - 2013 Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. - 35043 Marburg, Raiffeisenstr. 18, E-Mail: Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de