Frühförderung: Ulla Schmidt tritt für Komplexleistung ein

Foto Ulla Schmidt (zweite von links) in Frühförderstelle mit Mitarbeitern, Eltern und Kind
Vor zehn Jahren trat das Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Kraft. Damit wurden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zu den Themen Teilhabe und Rehabilitation für Menschen mit Behinderung festgelegt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Schaffung von interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) vorgesehen.

Ergänzt werden diese gesetzlichen Vorgaben durch die Frühförderverordnung (FrühV), die durch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt 2003 erlassen wurde. Mit dieser Grundlage führte die Lebenshilfe Aachen Verhandlungen mit den Krankenkassen und Kommunen und konnte beginnend für das Jahr 2007 einen Vertrag abschließen.
So wurde die Lebenshilfe in die Lage versetzt, die Komplexleistung der interdisziplinären Frühförderung auszubauen und Kinder mit Behinderung ganzheitlich durch medizinisch-therapeutisch sowie heilpädagogische Leistungen zu fördern.

Zum zehnten Geburtstag des SGB IX machte sich Ulla Schmidt (zweite von links), die auch Mitglied der Lebenshilfe Aachen ist, ein Bild von der aktuellen Frühförderung und stand für ein Pressegespräch zur Verfügung.

Quelle

Lebenshilfe-Zeitung 3/2011
 

Veröffentlichung

22.09.2011, 17:05 Uhr
 
 
 
 
 

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