Am 01. Juli 2001 trat das SGB IX mit einer neuen gesetzlichen Regelung der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder als Komplexleistung in Kraft (vergleiche § 30 SGB IX). Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Schaffung von Interdisziplinären Frühförderstellen vorgesehen.
Das zehnjährige Bestehen des SGB IX am 01. Juli 2011 möchte die Bundesvereinigung Lebenshilfe nutzen, um auf die mangelhafte Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung und auf Veränderungsbedarfe öffentlichkeitswirksam hinzuweisen.
Alle Lebenshilfe-Träger von Frühförderstellen sind aufgerufen, sich an dieser Aktion zu beteiligen und
im Juni und Juli 2011durchzuführen.
Sie können damit
Eingeladen werden könnten:
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat für diese Aktion das obenstehende Logo entwickelt, welches auf allen Materialien für entsprechende Aktivitäten wie Einladungen und Pressemitteilungen verwendet werden kann. Es steht hier zum Download bereit.
Als ergänzende Information dient dasInformationsblatt (pdf - 275.6 KB)
zum Thema, welches anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22. Februar in Berlin den Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Vertretern aus Ministerien und Verbänden überreicht wurde.
Die Aktion wird durch Veröffentlichungen im Newsletter und durch Pressemitteilungen im Juni begleitet und bekanntgemacht.
Für Rückmeldung über örtliche Veranstaltungen sowie für weitere Rückfragen steht Rainer Dillenberg von der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Verfügung. E-Mail: Rainer.Dillenberg@Lebenshilfe.de
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