Warum ein Testament?

Für viele Familien ist ein Erbfall eine große Herausforderung. Das liegt oft allein daran, dass kein oder kein eindeutiges Testament vorliegt.

Viele Menschen scheuen sich vor dem Verfassen ihres letzten Willens und schieben die Angelegenheit immer wieder auf. Dabei hat ein Testament zur rechten Zeit überhaupt nichts Beängstigendes. Im Gegenteil: Wer ein Testament verfasst, handelt verantwortungsvoll und weitblickend, in seinem eigenen Sinne wie auch in dem seiner Erben.

„Ob ich ein Testament habe? Nein, daran habe ich noch nie gedacht. Es ist doch alles gesetzlich geregelt.“

So denken viele Menschen.
Auf dem Bild ist eine jugendliche Frau mit einem Mädchen mit Behinderung zu sehen. Foto: Hans D. Beyer
Zugegeben – sich mit dem eigenen Abschied zu befassen, fällt nicht leicht. Aber was genau passiert, wenn im Todesfall kein Testament vorliegt?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben der Ehepartner, der eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder, Enkel und weitere Verwandte. Gibt es keine anderslautende testamentarische Regelung, muss der länger lebende Ehepartner oft aus dem gemeinsamen Haus ausziehen, um die Miterben auszuzahlen. Gibt es gar keine gesetzlichen Erben, erbt der Staat.

Nicht verheiratete Lebenspartner, Freunde, liebe Menschen oder auch Hilfsorganisationen, denen Sie sich über Jahre verbunden fühlen, haben nach der gesetzlichen Erbfolge keinen Erbanspruch.

Aber vielleicht möchten Sie ihnen trotzdem etwas zuwenden?

Mit einem Testament können Sie eine bewusste Entscheidung treffen, wem Ihr Vermögen zugute kommen soll. Mit Ihrem Testament können Sie ein Stück Zukunft gestalten. Für diejenigen, die Ihnen am Herzen liegen.

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Jürgen Reuter.

 

 

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Jürgen Reuter
Leiter Referat Fundraising

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