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Aus fachlicher Sicht

Recht und Sozialpolitik - Zivilrecht

 
  • Das Behindertentestament

    Gehört ein behindertes Kind zu den möglichen Erben, ist es das Ziel der Eltern, einen Weg zu finden, der eine gute Versorgung des Angehörigen über den Tod der Eltern hinaus sicherstellt. Lebt der behinderte Mensch in einer Wohnstätte oder arbeitet er in einer Werkstatt für behinderte Menschen muss er aber normalerweise zunächst das ererbte Vermögen aufbrauchen, um weitere staatliche Leistungen zu erhalten. Dieses kann vermieden werden, indem der behinderte Mensch in einem sogenannten Behindertentestament als Vorerbe eingesetzt wird, der lediglich das Anrecht auf die Erlöse des ererbten Vermögens hat.

    [07.02.2012, 14:08]
     
     
  • Kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen

    Lebenshilfe Dortmund macht gute Erfahrungen mit diesem Angebot

    Viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen müssen sich häufig mit einer Fülle von rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Häufig stellen sie fest, dass sie ihre Rechte nicht ausreichend kennen. Oder sie wissen einfach nicht, was genau zu tun ist, um zu ihren Rechten zu kommen. Seit 2006 bietet daher die Beratungsstelle der Lebenshilfe Dortmund in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei regelmäßig Rechtsberatung an.

    [18.03.2011, 11:03]
     
     
  • 11 Info-Zettel zum Parlamentarischen Abend

    Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellte beim Parlamentarischen Abend 2011 in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt ihre aktuellen behindertenpolitischen Wünsche und Forderungen vor

    [23.02.2011, 12:47]
     
     
  • Merkblatt Unterhaltsheranziehung von Eltern behinderter Kinder für Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Stand 01.11.2010

    [08.11.2010, 12:58]
     
     
  • Private Haftpflicht gilt jetzt auch in Wohnstätten

    Versicherungen für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert

    Die Versicherung Bruderhilfe - PAX - Familienfürsorge, mit der die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit Jahren kooperiert, hat ihre Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung überarbeit und optimiert. Die Mitversicherung behinderter Menschen bei der Familien-Privathaftpflichtversicherung der Bruderhilfe bezieht sich jetzt auf Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von deren Alter oder deren Wohnort (z. B. Wohnstätte oder in einer vergleichbaren Einrichtung). Bislang galt hier die Bedingung „in häuslicher Gemeinschaft (mit dem Versicherungsnehmer) lebend“. Die Bruderhilfe leistet in diesen Fällen bis zu 10 000 Euro (maximal 20 000 Euro für alle Schäden eines Versicherungsjahres) Schadensersatz.

    [03.03.2010, 11:34]
     
     
  • Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

    Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

    Fragen und Antworten zum neuen WBVG. Ein Ratgeber der Bundesvereinigung Lebenshilfe

    Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) betrifft sehr viele Menschen mit Behinderung, die außerhalb ihrer Familien leben, etwa in Wohnstätten, Außenwohngruppen oder Betreutem Wohnen. Der Lebenshilfe-Ratgeber hilft beim Umgang mit dem neuen Gesetz und beantwortet die 33 wichtigsten Fragen zum WBVG. Daneben hält er Checklisten für den individuellen Umgang mit dem WBVG sowie einen Musterwohnvertrag bereit.

    [04.11.2009, 14:10]
     
     
 

Recht auf Teilhabe

Titelbild Ratgeber Recht auf Teilhabe

Ein Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung, Stand November 2011. Lesen Sie bitte weiter.

 
 
 
 
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