Seit dem 1.1.2012 ist mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz (BGBl. I vom 22.12.2011 S. 3044) die Beitragserstattung für die Rentenversicherungsbeiträge für die Dauer des Eingangsverfahrens/Berufsbildungsbereichs an die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in § 179 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VI zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit und der Träger der Renten- und Unfallversicherung neu geregelt worden
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind zum 01.01.2012 erhöht worden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Nach langem Ringen hat der G-BA nunmehr eine neue Richtlinie beschlossen, die zum 01.07.2011 in Kraft getreten ist (Bundesanzeiger Nr. 96 vom 30.06.2011, S. 2247 u 2312). Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) setzt Beschlüsse des G-BA aus den Jahren 2005 und 2006 um. Die letzte Überarbeitung trat zum 01. Juli 2004 in Kraft (vgl. RdLh 2/2004, S. 70 f.). Entsprechend der Beschlüsse war die HeilM-RL formal und inhaltlich zu überarbeiten.
Behinderte sind beim Gebrauch eines Hilfsmittels mit Gesunden nicht vergleichbar. Die soziale Integration in die Gruppe Gleichaltriger wird bei Kindern im Grundschulalter nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Hilfsmittel nur bei Anwesenheit von Erwachsenen genutzt werden kann. SG Fulda, Urteil vom 16.12.2010 – Az: S 11 KR 7/09
Am 9. Juni hat sich der 8. Senat des Bundessozialgerichts mit der Frage befasst, wer die Kosten für die häusliche Krankenpflege bei gesetzlich Versicherten, die in einer Wohnstätte leben, zu tragen hat.