In Berlin hat sich am 19. Januar ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, die „BRK-Allianz“ gegründet. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, dem Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) einen kritischen „Parallelbericht“ entgegenzustellen.
Klaus Lachwitz (65) streitet seit 30 Jahren für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Chef-Jurist und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe ist nun im Ruhestand. Als ehrenamtlicher Präsident des Weltverbandes Inclusion International wird er sich jedoch weiter für behinderte Menschen stark machen.
Seit dem 1.1.2012 ist mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz (BGBl. I vom 22.12.2011 S. 3044) die Beitragserstattung für die Rentenversicherungsbeiträge für die Dauer des Eingangsverfahrens/Berufsbildungsbereichs an die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in § 179 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VI zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit und der Träger der Renten- und Unfallversicherung neu geregelt worden
Im vorliegenden Beitrag werden der Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und exemplarisch einige seiner Aussagen dargestellt, bewertet und ergänzt
Im Sozialgesetzbuch (SGB) mit der römischen Zahl IX (9) geht es um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Im Juli 2011 hat das SGB IX einen runden Geburtstag, es wird 10 Jahre alt. Die Lebenshilfe-Zeitung wollte wissen: Was hat das Gesetz bis heute den Menschen mit Behinderung gebracht? Drei Fachleute der Bundesgeschäftsstelle kommen gemeinsam zu dem Ergebnis: Es gibt keinen Grund zum Feiern.
Das Bundeskabinett hat heute den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. „Er bleibt jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Robert Antretter. Der Wille der Bundesregierung, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zügig umzusetzen, sei im Aktionsplan nicht zu erkennen.