Als zu „dünn“ bezeichnet Robert Antretter, der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention für die „Schule für Alle“ würden nicht konsequent umgesetzt.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt, ermöglicht Kindern mit Behinderung gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderung eine Regelschule zu besuchen. Um ihr Recht wahrzunehmen, sind Kinder mit Behinderung bei der Teilnahme am Schulunterricht und der Betreuung in Tagesstätten häufig auf zusätzliche Hilfe angewiesen, z. B. um sich in der Schule fortzubewegen, von anderen Gesagtes zu verstehen oder sich selbst auszudrücken. Diese Hilfe übernehmen zumeist sogenannte Schulbegleiter (oftmals auch als Integrationshelfer oder Schulassistenten bezeichnet). Die Arbeit der Schulbegleiter ist unverzichtbarer Bestandteil der Verwirklichung von inklusiver Bildung behinderter Kinder. Die Nachfrage an Schulbegleitung wird daher weiter ansteigen.