Der Deutsche Bundestag hat heute über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Zur Abstimmung standen drei Gesetzentwürfe, die die PID entweder ganz verbieten, nur in Ausnahmefällen oder sogar weitgehend zulassen wollten. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten entschied sich schließlich nach ausführlicher Debatte für den so genannten Flach-Entwurf. Der Gesetzesvorschlag der Gruppe um die Stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach und Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) sieht – nach deren Interpretation – eine PID nur in Ausnahmefällen vor. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält diese nun beschlossene Variante jedoch für eine sehr weitgehende Zulassung der PID.
Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen haben heute gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein umfassendes gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik vorsieht. Die Initiatoren, darunter die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Johannes Singhammer (CDU/CSU), Pascal Kober (FDP), die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Katrin Göring-Eckhardt (Grüne) und Kathrin Vogler (DIE LINKE), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, wollen damit Menschen mit Behinderung vor gesellschaftlicher Diskriminierung schützen. Die Lebenshilfe begrüßt diesen Gesetzentwurf.
Im Bundestag und in den Kirchen wird in dieser Woche lebhaft weiter diskutiert: Soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland zugelassen werden? Befürworter sehen in dieser Methode eine Möglichkeit für Paare mit einer Anlage für genetische Erkrankungen oder Behinderungen, Kinder zu bekommen, die von diesen frei sind. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe weist jedoch darauf hin, dass das Erfolgsversprechen der PID nur in wenigen Fällen eingelöst werden kann.
Bisher war bei den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft alles in Ordnung und nun plötzlich ergeben sich Unklarheiten: „Das sieht nicht so gut aus, das müssen wir genauer untersuchen!“
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat am 21.12.2010 einen Gesetzesentwurf zur eingeschränkten Zulassung der PID vorgestellt. Die Lebenshilfe lehnt dagegen die PID ab: Man dürfe nicht zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben unterscheiden.
In der aktuellen Debatte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mehren sich die Stimmen gegen eine Zulassung in Deutschland. Behinderungen, die mit dieser Methode verhindert werden sollen, erhalten das Etikett, mit ihnen sei das Leben „nicht lebenswert“. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht dadurch die Solidarität mit behinderten Menschen gefährdet und fordert ein Verbot der PID.