Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgegebene Praxishilfe zu Verträgen von stationären Einrichtungen und Anbietern ambulanter Leistungen nach dem WBVG ist nun in einer überarbeiteten Fassung mit Stand Januar 2012 erschienen.
Menschen mit Behinderung können in verschiedenen Lebenslagen Opfer sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt werden. Mit diesen Empfehlungen verfolgt die Lebenshilfe das Ziel, Gewalt und Missbrauch vorzubeugen und Verdachtsfällen und tatsächlichen Vorkommnissen verantwortlich nachzugehen.
Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zur Präimplantationsdiagnostik hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre ablehnende Haltung zu dem umstrittenen Verfahren in einem ausführlichen Positionspapier dargelegt.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßt das Vorhaben, den Pflege- bedürftigkeitsbegriff (§ 14 SGB XI) neuen Erkenntnissen der Pflegewissenschaft und -praxis anzupassen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der dem Bundes- ministerium für Gesundheit (BMG) zugeordnete Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Bericht zur Neuausrichtung der Pflege verabschiedet hat.
Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für besonderen Betreuungsbedarf, die mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Umfang und Voraussetzungen zur Leistungsgewährung ausgeweitet wurden. Für diese neu ausgestalteten Leistungen legt die Bundesvereinigung Lebenshilfe hiermit eine Praxishilfe vor.
Aktueller Ausgangspunkt von Diskussionen um die Weiterentwicklung schulischer Bildung für Kinder und Jugendliche mit (geistiger) Behinderung ist die im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Resolution 56/16 8 Behindertenrechtskonvention). Diese Empfehlung liegt auch in gedruckter Form vor und kann bestellt werden!
Empfehlung des Fachausschusses "Kindheit und Jugend" der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Lebenshilfe genießt in der Öffentlichkeit großes Vertrauen. Zu diesem Bild haben alle ihre Mitgliedsorganisationen gemeinsam in hohem Maße beigetragen. Auch die intensive Auseinandersetzung innerhalb der Lebenshilfe mit diesem Kodex und die Beachtung seiner maßgeblichen Leitlinien befördert dieses Ansehen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe befürwortet und unterstützt die Intention der neuen sozialpolitischen Leistungsform Persönliches Budget als Mittel zur Umsetzung selbstbestimmter Lebensformen für Menschen mit Behinderung.
Arbeit und Beschäftigung sind für jeden Menschen Möglichkeiten, sich mit seinen Fähigkeiten in die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens einzubringen. Das Recht zur Teilhabe am Arbitsleben besteht grundsätzlich für alle Menschen, unabhängig vom Schweregrad ihrer Behinderung.