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Resolution: Soziale Landschaft Deutschland - auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung

Alle behinderten Menschen sind Bürger unseres Landes und genießen den vollen Schutz der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Dazu gehören geistig behinderte Menschen, die einen hohen Hilfebedarf in wesentlichen Lebensbereichen haben in Verbindung mit einem oder mehreren der nachfolgenden Merkmale:

  • Spezifisches Kommunikationsverhalten (überwiegend nonverbal),
  • erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen (körperliche Behinderungen, Sinnesschädigungen u. a.),
  • spezifisches Ausdrucksverhalten (selbstverletzendes oder selbstgefährdendes Verhalten, Angstzustände, autistische Symptome
    u. a.),
  • instabiler, bisweilen lebensbedrohlicher Gesundheitszustand.

Verlag

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Veröffentlichung

06.05.2004, 15:51 Uhr
 
 
 
 
 
© 2007 - 2012 Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. - 35043 Marburg, Raiffeisenstr. 18, E-Mail: Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de