Alle behinderten Menschen sind Bürger unseres Landes und genießen den vollen Schutz der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Dazu gehören geistig behinderte Menschen, die einen hohen Hilfebedarf in wesentlichen Lebensbereichen haben in Verbindung mit einem oder mehreren der nachfolgenden Merkmale: