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Lebensäußerungen sind keine Belästigung

Mehrere Anwohner hatten sich gegen die Errichtung eines Heimes für behinderte Menschen in ihrer Nachbarschaft ausgesprochen. Sie rügten, dass mit der genehmigten Bebauung der Gebietscharakter als allgemeines Wohngebiet verändert werde. Zum anderen beanstandeten sie die insbesondere von den Balkonen des Pflegeheimes tagsüber ausgehenden Lärmbelästigungen. Sie fühlten sich besonders an Wochenenden und Feiertagen gestört, denn der Tagesablauf der betreuten Bewohnerinnen und Bewohner sei nur während der Woche stark strukturiert.


Der Verwaltungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg kam zu einem anderen Schluss. Die Richter wiesen darauf hin, dass Lebensäußerungen von behinderten Menschen nicht als Belästigungen im Sinne der Baunutzungs-Verordnung angesehen werden können.

Die Lebensäußerungen behinderter Menschen seien auch nicht lauter als geräuschvolle Tätigkeiten in und um Familienwohnungen. Es gäbe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass von dem Pflegeheim nicht zumutbare Geräusche ausgehen könnten (Beschluss vom 15. Februar 2006, Az. 8 S 2551/05).

Einrichtungen von behinderten Menschen können somit auch in Wohngebieten gebaut werden. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, bei der Planung von Wohnstätten der Behindertenhilfe die Nachbarn von Anfang an mit einzubeziehen.

Verlag

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Autor

Norbert Schumacher
 

Quelle

Lebenshilfe-Zeitung 1/2007
 

Veröffentlichung

23.02.2007, 11:54 Uhr
 
 
 
 
 
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