Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung stehen immer wieder vor dem großen Problem, die richtige Versicherung für ihr Kind abzuschließen. Mal schlägt Vater Staat bei der Sterbegeldversicherung zu, um sich einen Teil der gezahlten Sozialhilfe zurückzuholen. Ein anderes Mal hat man bei der Unfallversicherung nicht das Kleingedruckte gelesen: Das Unglück passiert, aber geistig behinderte Menschen sind dann plötzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Genauso bei der Privathaftpflicht: Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadensfall nicht, da sie i. d. R. nicht deliktfähig sind. Also bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen. Oftmals sind es dabei gar nicht die ganz großen Schäden, sondern „kleinere Geschichten" in der Nachbarschaft, die zu Streitereien und finanziellen Belastungen führen können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat hier die Initiative ergriffen und mit der Versicherung BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE Lösungen gefunden. Als erster Versicherer überhaupt bieten seit dem Jahr 2000 die „Versicherer im Raum der Kirchen" Versicherungen an, die ausdrücklich auch für geistig behinderte Menschen Gültigkeit haben.
Information der Bruderhilfe 2011 (pdf - 134.1 KB)
Gemeinsam sind wir bemüht, die Produkte ständig weiter zu entwickeln und zu verbessern. Damit wir noch mehr Lebenshilfe-Mitglieder, Eltern und Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung darin unterstützen, die richtige Versicherung und Vorsorge für sich, ihr Kind bzw. Familienmitglied zu finden.
Die konkrete Beratung übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE (siehe Kontaktdaten rechts).
Ihr Ansprechpartner bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Jürgen Reuter, 06421/491- 113, reuter@lebenshilfe.de