Der Gesetzgeber hat, als seinerzeit das Sterbegeld aus der Krankenversicherung gestrichen wurde, ausdrücklich darauf verwiesen, dass genügend Möglichkeiten der privaten Vorsorge im Todesfall bestehen und die Bestattungsvorsorge in die Hand des Bürgers gegeben werden sollte.
Diesem Ansinnen kommen Eltern nach, wenn sie durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung einen Betrag für die Bestattung des behinderten Menschen und die Grabpflege bereitstellen.
Die Sterbegeldversicherung der BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE für Menschen mit geistiger Behinderung schließen die Eltern als Versicherungsnehmer ab. Der behinderte Mensch selbst hat kein Zugriffsrecht auf die Versicherungssumme, da er sonst – im Falle des Bezugs von Sozialhilfeleistungen – bis auf die vom Gesetz gewährten Freibeträge alle verwertbaren Geldbeträge einzusetzen hätte, um seinen Unterhalt zu bestreiten.
Die Besonderheiten im Einzelnen:
Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag wird an die Versicherungsnehmer oder an deren Erben erbracht.
Bezugsberechtigt kann auch der Bestatter des Vertrauens vor Ort sein, zum Beispiel für ein angemessenes Begräbnis und die entsprechende Grabpflege.
Bei den Eltern allerdings kann das angesparte Vermögen sozialhilferechtlich relevant sein, wenn die entsprechenden Vermögensgrenzen überschritten werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter nach der Absicherung Ihres individuellen Bedarfs und lassen Sie sich gegebenenfalls von der BRUDERHILFE beraten!