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Verlag

Bundesvereinigung Lebenshilfe
 

Veröffentlichung

03.09.2008, 11:13 Uhr
 
 

Haftpflichtversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert

Bestehende Verträge anpassen lassen!

Der geistig behinderte Michael K. hat beim Geburtstagskaffee in der Nachbarschaft versehentlich eine wertvolle Vase vom Regal gestoßen. Der Schaden beträgt 1.000 Euro, ein typischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. Denkste! Die Versicherung zahlt nicht, weil Michael als „deliktunfähig” gilt. Eine unangenehme Situation für die ganze Familie – entweder sie zahlt den Schaden aus eigener Tasche oder das gute nachbarschaftliche Verhältnis geht wie die Vase zu Bruch.
 

Hier bietet die auf Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe von der Versicherung BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE entwickelte private Haftpflichtversicherung echten Schutz für Menschen mit geistiger Behinderung. Denn: Bei dieser Versicherung leistet die BRUDERHILFE auch in den Fällen Schadensersatz, in denen wegen einer geistigen Behinderung des Verursachers eine Deliktunfähigkeit festgestellt wird. Dies gilt für Schäden bis zu 100.000 Euro.

Damit hat die BRUDERHILFE-PAX-FAMILIENFÜRSORGE ihr bisheriges Hapftpflichtangebot, das den Ausgleich von Schäden bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 Euro vorsah, erheblich verbessert.

Die Anpassung bestehender Verträge erfolgt nicht automatisch! Bitte lassen Sie bestehende Verträge anpassen!

Voraussetzung ist, dass die Schadensregulierung im Interesse des Versicherungsnehmers ist und die Aufsichtspflicht nicht einem Dritten übertragen wurde.


Die Bruderhilfe-Familien-Privathaftpflicht "Classic" kostet 77,05 Euro pro Jahr, für hauptamtliche Mitarbeiter im kirchlichen und öffentlichen Dienst 59,80 Euro. 

Eingeschlossen und ohne Zusatzkosten mitversichert sind Kinder mit geistiger Behinderung, und zwar unabhängig von deren Alter. Dies gilt auch, wenn das Kind in einem Wohnheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung lebt.

Auch über die Privathaftpflicht-Versicherung des ehrenamtlichen Betreuers sind nun bis zu drei von ihm betreute, geistig behinderte Menschen mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Haushalt des Betreuers oder im Heim leben. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Familien-Haftpflicht.

Geschäftsfähige Menschen mit geistiger Behinderung können auch selbst eine (Single-) Privathaftpfichtversicherung abschließen. Sofern der behinderte Mensch betreut wird, ist der Antrag vom Betreuer zu unterschreiben und sein Betreuerausweis in Kopie beizufügen.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter nach der Absicherung Ihres individuellen Bedarfs und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten! Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung bei der BRUDERHILFE haben: Die Anpassungen erfolgen nicht automatisch. Lassen Sie den Vertrag (inkl. der Beitragsenkung) durch die BRUDERHILFE anpassen!
 
 

 

Kontakt:
Bruderhilfe


BRUDERHILFE - PAX - FAMILIENFÜRSORGE
Abteilung Kundenbetreuung
Kölnische Straße 108 – 112
34119 Kassel

Telefon 0180 2 153456*
Fax        0180 2 741258*
info@bruderhilfe.de
www.bruderhilfe.de

*Festnetzpreis 6 Cent je Anruf. Mobilfunkpreis maximal 42 Cent je Minute (60-Sekunden-Takt)

 
 
 
 
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