Der geistig behinderte Michael K. hat beim Geburtstagskaffee in der Nachbarschaft versehentlich eine wertvolle Vase vom Regal gestoßen. Der Schaden beträgt 1.000 Euro, ein typischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. Denkste! Die Versicherung zahlt nicht, weil Michael als „deliktunfähig” gilt. Eine unangenehme Situation für die ganze Familie – entweder sie zahlt den Schaden aus eigener Tasche oder das gute nachbarschaftliche Verhältnis geht wie die Vase zu Bruch.
Die Bruderhilfe-Familien-Privathaftpflicht "Classic" kostet 77,05 Euro pro Jahr, für hauptamtliche Mitarbeiter im kirchlichen und öffentlichen Dienst 59,80 Euro.
Eingeschlossen und ohne Zusatzkosten mitversichert sind Kinder mit geistiger Behinderung, und zwar unabhängig von deren Alter. Dies gilt auch, wenn das Kind in einem Wohnheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung lebt.
Auch über die Privathaftpflicht-Versicherung des ehrenamtlichen Betreuers sind nun bis zu drei von ihm betreute, geistig behinderte Menschen mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Haushalt des Betreuers oder im Heim leben. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Familien-Haftpflicht.
Geschäftsfähige Menschen mit geistiger Behinderung können auch selbst eine (Single-) Privathaftpfichtversicherung abschließen. Sofern der behinderte Mensch betreut wird, ist der Antrag vom Betreuer zu unterschreiben und sein Betreuerausweis in Kopie beizufügen.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter nach der Absicherung Ihres individuellen Bedarfs und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten! Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung bei der BRUDERHILFE haben: Die Anpassungen erfolgen nicht automatisch. Lassen Sie den Vertrag (inkl. der Beitragsenkung) durch die BRUDERHILFE anpassen!